Bußgeldverfahren in Spanien

In Spanien werden Ordnungswidrigkeiten in drei Kategorien unterteilt. Man unterschiedet zwischen leichten, schweren und sehr schweren Tatbeständen.

Zu den schweren Verstößen zählen u.a.

-Trunkenheitsfahrt
-Geschwindigkeitsüberschreitung
-Überholverbotsverstoß
-Unterlassene Hilfeleistung
-Nichteinhaltung der Lenk- und Ruhezeiten
-Fahren ohne Fahrerlaubnis
-Vorfahrtsverletzung
-Fahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung
-Halten und Parken an gefährlichen Stellen oder mit starker Verkehrsbehinderung
-Fahren ohne amtliche Kennzeichen oder mit verkehrsunsicheren Kfz

Kommt zu einem schweren Verkehrsverstoß auch eine Gefährdung andere hinzu, dann wird der Verstoß als sehr schwer eingestuft.

Verstöße, die nicht ausdrücklich der Kategorie schwer oder sehr schwer zugeordnet sind, gehören zu den leichten Verstößen. Hierzu zählen beispielsweise Verstöße gegen den ruhenden Verkehr (Halte-/Parkverstoß).

Schwere Verstöße können neben Geldstrafe mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten bestraft werden.

Wer beispielsweise mit mehr als 1,2 Promille unterwegs ist, durch die Innenstadt mit mehr als 110 km/h oder über die Autobahn mit mehr als 200 km/h rast, der darf mit einer Gefängnisstrafe von 3 Monaten und mehr rechnen.

In Spanien wird der Fahrer für die von ihm begangenen Verkehrsverstöße verantwortlich gemacht. Der Halter hat jedoch auf Verlangen der Behörde den Fahrer zu benennen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, so wird er mit der für einen sehr schweren Verkehrsverstoß vorgesehenen Höchstbuße belelegt.

Wird eine Person ohne Wohnsitz in Spanien wegen eines Verkehrsverstoßes von der Polizei angehalten, so fordert der Polizeibeamte an Ort und Stelle eine Sicherheitsleistung in Höhe des Bußgeldes. Die Behörde entscheidet dann in einem späteren Verfahren über den Verstoß. Erweist sich der Verstoß als begründet, ergeht ein Bußgeldbescheid und die Sicherheitsleistung wird in eine Geldbuße umgewandelt. Gegen den Bescheid  kann Rechtsmittel eingelegt werden.

Wird vom Betroffenen oder einem Dritten die Sicherheitsleistung nicht geleistet, dann kann das Fahrzeug des Betroffenen als Sicherheit in Beschlag genommen werden.

Verkehrsverstöße, die nicht an Ort und Stelle durch Polizei geahndet werden können, werden zur Anzeige gebracht und dem Betroffenen der Bußgeldbescheid zugesandt.

Wird das Bußgeld sofort bezahlt, wird ein Rabatt von 30 % gewährt. Auf diese Besonderheit des spanischen Verkehrsrechts werden ausländische Autofahrer jedoch nicht immer hingewiesen.

Verjährung:
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung verjähren je nach der Schwere des Verstoßes nach 3, 6 oder 12 Monate (Verfolgungsverjährung). Die Verjährung wird durch jede behördliche Maßnahmen unterbrochen, selbst wenn der Betroffen von der Verfahrenshandlung (Feststellung der Personalien oder Wohnsitzermittlung) nichts mit bekommt.

Ein Bußgeldbescheid und die darin ausgesprochene Strafe kann ab Rechtskraft ein Jahr vollstreckt werden (Vollstreckungsverjährung), wobei es zu beachten gilt, dass diese Frist durch Vollstreckungsmaßnahmen unterbrochen wird, d.h. erneut im vollem Umfang zu laufen beginnt.


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