Anschnallpflicht für Hunde?

Muss Ihr Hund im Auto angeschnallt sein?

Eine Anschnallpflicht im eigentlichen Sinne gibt es nicht. Aber ein Hund muss im Fahrzeug gesichert sein.
Nach § 23 der Straßenverkehrsordnung hat der Fahrer eines Kfz dafür zu sorgen, dass die Ladung gesichert ist. Hunde geltend verkehrsrechtlich als Ladung und müssen entsprechend gesichert sein.

Ein Verstoß wird mit einen Bußgeld geahndet, das sich bei einer Gefährdung erhöht und zu Punkten in Flensburg führen kann.

Für Hunde existieren verschiedene Sicherungsarten. Transportbox oder Trenngitter zwischen Fahrraum und Ladebereich sind eine Möglichkeit, um zu verhindern, dass der Hund bei einem Bremsmanöver wie ein Geschoss durch den Fahrzeuginnenraum schießt.

Eine andere Möglichkeit sind spezielle Sicherheitsgurte für Hunde zum Anschnallen auf der Rückbank. Wählt man diese Sicherungsform, ist dies letztlich doch eine Art Anschnallpflicht für den geliebten Vierbeiner.


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