Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Sie ist durch den Führerschein als amtliche Bescheinigung nachzuweisen.
Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Die Fahrerlaubnisklassen wurden zum 1.1.1999 von einem Ziffernsystem auf ein Buchstabensystem umgestellt. Zum Jahr 2013 wurden die Klassen erneut geändert. Folgende Fahrerlaubnisklassen sind derzeit in Deutschland gültig.
Die Fahrerlaubnis kann auf einzelne Fahrzeugarten der jeweiligen Führerscheinklasse beschränkt werden.
Fahrerlaubnisklasse
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Fahrzeugdefinition | |
Klasse AM | Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit
auch mit Beiwagen. Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen. |
ehemals Klasse M |
Klasse AM | Dreirädrige Kleinkrafträder mit
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ehemals Klasse S |
Klasse AM | Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit
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ehemals Klasse S |
Klasse A1 | Krafträder mit
auch mit Beiwagen. |
ehemals Klasse A1 |
Klasse A1 | Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
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ehemals Klasse B |
Klasse A2 | Krafträder mit
auch mit Beiwagen. |
ehemals Klasse A (leistungs- beschränkt) |
Klasse A | Krafträder mit
auch mit Beiwagen. |
ehemals Klasse A |
Klasse A | Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
oder
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ehemals Klasse B |
Klasse B | Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
auch mit Anhänger
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ehemals Klasse B
ehemals Klasse (BE) |
Klasse B mit Schlüsselzahl 96(keine eigene Fahrerlaubnisklasse) | Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
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ehemals Klasse BE |
Klasse BE | Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg | ehemals Klasse BE |
Klasse C1 | Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg. |
ehemals Klasse C1 |
Klasse C1E | Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit
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ehemals Klasse BE |
Klasse C1E | Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit
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ehemals Klasse C1E |
Klasse C | Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg. |
ehemals Klasse C |
Klasse CE | Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg. | ehemals Klasse CE |
Klasse D1 | Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg. |
ehemals Klasse D1 |
Klasse D1E | Zugfahrzeug der Klasse D1 in Kombination mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg. | ehemals Klasse D1E |
Klasse D | Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A), gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg. | ehemals Klasse D |
Klasse DE | Zugfahrzeug der Klasse D in Kombination mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg | ehemals Klasse DE |
Klasse T |
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern) |
ehemals Klasse T |
Klasse L |
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ehemals Klasse L |
Die Fahrerlaubnis kann auf einzelne Fahrzeugarten der jeweiligen Führerscheinklasse beschränkt werden.
Keine Fahrerlaubnis benötigt man für das Mofa. Hier reicht eine Prüfbescheinigung. Mofas sind einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h (besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein).
Für die Beförderung von Fahrgästen ist neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine zusätzliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich, sofern die Beförderung entgeltlich oder geschäftsmäßig erfolgt bzw. für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.