Bußgeldkatalog für Radfahrer

Grundsätzlich gilt der Bußgeldkatalog für jedermann, also auch für Fußgänger und Fahrradfahrer. ,

Enthält der Bußgeldkatalog nicht ausdrücklich besondere Bußgelder für Radfahrer, dann reduziert sich der Regelsatz auf die Hälfte.

Richtig teuer kann es für einen Radfahrer werden, wenn er unter Alkoholeinfluss Rad fährt.
Schon ab einem Promillewert von 0,3 kann man sich strafbar machen, wenn man einen Unfall oder Fahrfehler begeht, der typischerweise unter Alkoholeinfluss begangen wird.
Unabhängig ob ein Fahrfehler oder Unfall vorliegt, wird bei einem Radfahrer ab 1,6 Promille unwiderlegbar vermutet, dass der Radler fahruntüchtig ist (absolute Fahruntüchtigkeit).

Bei einer Verurteilung wegen Trunkenheitsfahrt hat der Radfahrer mit einer drakonische Geldstrafe oder gar mit Freiheitsstrafe zu rechnen und das Punktekonto in Flensburg wird um 7 Punkte aufgestockt.

Wenn nicht das Strafgericht die Fahrerlaubnis nach § 69 StGB entzieht, weil dies das Führen eines Kraftfahrzeuges voraussetzt, dann wird mit Sicherheit die Führerscheinbehörde die Vorlage einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) anordnen, da nach gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen ein Alkoholgehalt von 1,6 Promille und mehr im Blut auf eine überdurchschnittliche, normabweichende Alkoholgewöhnung hinweist, was Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges berechtigt.

Verweigert der Radler die Teilnahme an der MPU oder besteht er sie nicht, verliert er seine Fahrerlaubnis.