Kfz-Versicherung: Unfallfreie Jahre an den Nachwuchs abtreten

autokostenWer bei der Kfz-Versicherung sparen will, muss unfallfrei fahren. Das ist bekannt. Doch gerade Fahranfänger, die in den ersten Jahren den Wagen ihrer Eltern fahren, haben es nicht leicht, bei Versicherungen Prozente anzusammeln.

Wer jahrelang unfallfrei fährt, erhält bei seiner Versicherung eine höhere Schadensfreiheitsklasse und somit einen günstigeren Beitragssatz.

Das gilt jedoch nur, wenn der Fahrer selbst der Versicherungsnehmer ist. Gerade Fahranfänger nutzen jedoch oft Fahrzeuge, für die ihre Eltern eine Versicherung abgeschlossen haben. Dadurch sammeln sie selbst in der Regel keinerlei Prozente. Beim Abschluss der ersten eigenen Kfz-Versicherung werden sie dann trotz unfallfreier Jahre in die Schadensfreiheitsklasse 0 eingestuft – mit entsprechend hohen Beiträgen.

Doch ein erworbener Schadenfreiheitsrabatt kann durchaus von einer bestimmten Person zur anderen übertragen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  • In der Regel lässt sich die Schadensfreiheitsklasse nur auf Verwandte ersten Grades übertragen – zum Beispiel von einem Elternteil auf das Kind, zwischen Eheleuten oder von einem Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft auf den anderen.
  • Soll es zur Rabattübertragung kommen, muss nachgewiesen werden, dass der Begünstigte den versicherten Wagen vorwiegend genutzt hat. Sollten Vater oder Mutter im Versicherungsvertrag als alleinige Fahrer eingetragen sein, wäre dies aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht möglich.
  • Was der Kfz-Versicherung mittgeteilt werden muss, wenn Prozente von einer Person zur anderen übertragen werden sollen, lässt sich dem Ratgeberbereich der CosmosDirekt entnehmen.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass eine begünstigte Person eine Schadensfreiheitsklasse nur in dem Umfang übernehmen kann, in welchem sie die Schadensfreiheitsklasse selbst hätte erreichen können. Als Maximum gilt somit die Zeitspanne vom Führerscheinerwerb bis zum Zeitpunkt der Erstversicherung.

Ein klassisches Szenario bei der Übertragung von Rabattjahren ist die Zweitwagenregelung: Oft meldet ein Elternteil ein weiteres Fahrzeug an, das dem Kind nach bestandener Fahrprüfung überlassen wird. Hat der Fahranfänger einige unfallfreie Jahre mit dem Fahrzeug der Eltern angesammelt, kann das Kind den Wagen auf den eigenen Namen versichern und die Rabattjahre übertragen bekommen.


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