Winterreifenpflicht – ab wann?

Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Winterreifen gefahren werden,  so will es die Straßenverkehrsordnung (§ 2 StVO). Dabei müssen die Reifen gewissen Normen genügen, um als Winterreifen zugelassen zu sein.

Ein konkretes Datum, wann Winterreifen montiert sein müssen, gibt der Gesetzgeber nicht vor. Es wird allein auf die Witterungsverhältnisse abgestellt. Sobald mit Glatteis, Schneeglätte oder Eis-/Reifglätte zu rechnen ist, sollten die Winterreifen montiert werden. Nach der O-O Regel sollten ab Oktober bis Ostern Winterreifen montiert sein.

Insbesondere, wer in winterliche Gegenden Urlaub machen möchte und mit dem Auto unterwegs ist, tut gut daran, vor der Fahrt Winterreifen aufzuziehen, um nicht vor Ort vom Wintereinbruch überrascht zu werden.

Auch ist zu beachten, dass in manchen europäischen Nachbarländern eine Winterreifenpflicht besteht und u.U. dort sogar der Zeitraum vorgeschrieben ist, in der Winterreifenpflicht besteht.

Bereits ab Temperaturen unter 7 ° C fahren Sie mit Sommerreifen nicht mehr sicher – Winterreifen gehören auf das Auto

Die Gummimischung des Reifens verändert sich, das Fahrzeug verliert an Bodenhaftung und der Bremsweg wird erheblich länger. Dies gilt nicht nur auf verschneiter oder vereister Fahrbahn.

Aus 80 km/h verlängert sich beispielsweise der Bremsweg mit Sommerreifen auf verschneiter Fahrbahn trotz ABS um 42 m – Meter, die die Sicherheit gefährden.

mit Winterreifen
==============================I
Stillstand nach 70 m

mit Sommerreifen
==============================>=================I Stillstand nach 112 m !

Bestimmte Kraftfahrzeuge dürfen bei winterlichen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn nur an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind.

Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei  bei Schneeglätte oder Glatteis sowie bei einer Sichtweite unter 50 m den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen, falls die Wetterbedingugnen so schlecht sind, dass eine Gefährdung Anderer nicht ausgeschlossen ist.

Von einem Winterreifen spricht man, wenn er die Symbole M+S, M.S. oder M&S hat oder wenn das Schneeflockensymbol vorhanden ist.
Die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe liegt in Deutschland bei 1,6 Millimeter, es wird jedoch empfohlen den Reifen bereits ab 4 Millimeter zu tauschen, da die Grip-Eigenschaften rapide abnehmen, je weniger Profiltiefe vorhanden ist.

Schon vor der gesetzlichen Einführung der Winterreifenpflicht sah die Rechtssprechung es als grob fahrlässig an, wer im Winter mit Sommerreifen unterwegs war und hat der Kasko-Versicherung Recht gegeben, wenn sie die Leistungen verweigerte, nachdem ein Autofahrer mit seinem Fahrzeug bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen einen selbstverschuldeten Unfall verursachte.


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