Wildunfall

In Deutschland ereignen sich jährlich ca. 200.000 Wildunfälle. Dabei werden ca. 2.500 Personen verletzt, wobei der Tod von rund 50 Personen zu beklagen ist.

Die meisten Wildunfälle ereignen sich im Frühjahr und Herbst während der Dämmerungsphase zwischen 5:00 Uhr und 8:00 Uhr morgens und 17:00 Uhr und 22:00 Uhr abends.

Gerade während dieser Zeiten sollten Sie deshalb mit besonderer Aufmerksamkeit und mit angepasster Geschwindigkeit in Regionen fahren, in denen mit Wildwechsel zu rechnen ist.

Wie die Erfahrung zeigt, kann Wild ein sich näherndes Fahrzeug bis zu einer Geschwindigkeit von 50 bis 60 km/h noch gut einschätzen.
Sobald ein Tier neben der Fahrbahn auftaucht, ist die Geschwindigkeit zu reduzieren und das Fernlicht abzuschalten.
Da Wild häufig in Rudeln auftritt, muss mit weiterem Wild gerechnet werden.

Sollte es zu einem Unfall mit einem Tier kommen, ist zuerst die Unfallstelle zu sichern und die Unfallspuren zu sichern. Der Wildschaden ist unverzüglich der Polizei oder dem Jagdpächter zu melden.

Für die Regulierung des Wildschadens gegenüber der Versicherung benötigen Sie eine Wildschadensbescheinigung, die Ihnen von der Polizei oder dem Jagdpächter ausgestellt wird.

Auf keinem Fall dürfen Sie ein getötetes Wild mitnehmen, da Sie sich der Wilderei strafbar machen.

Bislang waren nur Schäden am Fahrzeug, die durch einen Zusammenstoß mit Haarwild verursacht wurden, in der Teilkasko versichert. Inzwischen bieten Versicherungen auch Schutz für Schäden, die durch Federwild oder Maderbiß verursacht werden.

Ein Zusammenstoß liegt dann vor, wenn sich das Fahrzeug in Bewegung befindet und mit dem Haarwild kollidiert. Schäden, die durch ein Ausweichmanöver am Fahrzeug entstehen, sind nur dann versichert, wenn damit schwerere Beschädigungen am Fahrzeug verhindert wurden.

Schäden, die durch Ausweichmanöver gegenüber kleinen Tieren entstehen, fallen nicht in den Teilkaskoschutz, auch dann nicht, wenn das Ausweichmanöver aus einer Schreckreaktion oder einem ungesteuerten Reflex heraus erfolgte.

Vor Erteilung eines Reparaturauftrages sollten Sie Ihre Versicherung informieren und dabei klären, ob der Schaden durch einen Sachverständigen aufgenommen werden soll.


(Stand 2014)   Foto:123rf.com