Weihnachten ohne Weihnachtsbaum – undenkbar

Weihnachten ohne Weihnachtsbaum – nicht zu denken. Mit der beginnenden Adventszeit begegnen sie uns wieder auf den Straßen – mal auf dem Autodachm mal hinten auf dem Fahrradträger oder gar im Fahrzeuginnern. 

Aber Vorsicht, wenn der Baum im Fahrzeuginnern transportiert werden soll.

Ein frisch geschlagener Baum harzt und kann einen zähen, klebrigen Harzfleck auf dem Polster oder am Dachhimmel hinterlassen. Hiergegen bietet der Handel spezielle Entfernungsmittel an.
Ehe man dem Harzfleck mit einem solchen Mittel zu Leibe rückt, sollte das Mittel zuvor an einer wenig auffälligen Stelle ausprobiert werden, ob es den Stoff angreift oder zu Farbveränderungen führt.
Neben den scharfen Lösungsmitteln kann man aber auch auf altbewährte Hausmittel wie Alkohol zurückgreifen.
Auf glatten Oberflächen stellt einfaches Speiseöl ein probates Mittel dar.
Auf Polstern oder am Dachhimmel sollte Öl nicht eingesetzt werden, weil es unansehnliche Ölflecken hinterlässt.

Um Harzflecken im Wageninnern zu vermeiden, bietet sich alternativ der Transport auf dem Dach oder im Kofferraum an.

Hierbei gilt es jedoch einige Regeln zu beachten.
Wird der Baum im offenen Kofferraum transportiert, besteht die Gefahr, dass Abgase über den Kofferraum ins Wageninnere eindringen können, weshalb sicherheitshalber wenigstens ein Seitenfenster etwas geöffnet werden sollte.

Im Übrigen gilt für den Transport im Kofferraum wie auf dem Dach, dass für eine ausreichende Ladungssicherung gesorgt wird. Der Gesetzgeber schreibt in § 22 StVO (Straßenverkehrsordnung) vor, dass die Ladung so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können.
Um diese Risiken zu vermeiden sind auf bewährten Sicherungstechniken wie Spanngurt oder Sicherungsnetz zurück zugreifen.

Ferner muss der über das Fahrzeug hinausstehende Teil für andere Verkehrsteilnehmer gekennzeichnet sein. Solange der Transport bei Tageslicht erfolgt, reicht eine 30 cm x 30 cm großes Fahne oder Schild. Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht ist die überstehende Ladung durch eine rote Leuchte zu kennzeichnen. Die Leuchte ist in einer Höhe von maximal 90 cm anzubringen.

Weiter ist darauf zu achten, dass der Baum weder die Kennzeichen oder Fahrzeugbeleuchtung verdeckt noch die Sicht des Fahrers nach vorne oder nach hinten über die Spiegel beeinträchtigt. (21.12.2011)


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