Vorsicht Dachlawinen !

Hauseigentümer müssen zwar auf die Gefahr von Dachlawinen hinweisen.

Diese Warnung sollte jeder Verkehrsteilnehmer auch sehr genau befolgen und sein Fahrzeug nicht in dem Gefahrenbereich parken, da ihm andernfalls bei einem etwaigen Schaden ein Mitverschulden angelastet wird.

Aber auch wenn kein Hinweisschild des Hauseigentümers angebracht wurde, muss der Autofahrer zumindest in schneereichen Regionen mit Dachlawinen von Hausdächern rechnen und sollte sein Fahrzeug nicht unter einem Dach parken.

Im Falle eines Schadens kann es ihm passieren, dass er auf einen Teil seines Schadens sitzen bleibt.


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