Vorfahrt | Vorrang

Wer hat Vorfahrt ? Wem ist Vorrang zu gewähren ?

 Wie haben sich die Fahrer in der nebenstehenden Verkehrssituation zu verhalten?

vorfahrt-vorrang1Die Meisten würden spontan antworten: Es gilt „rechts vor links“, also darf zuerst der Lkw, dann der Pkw und zuletzt das Motorrad fahren (Lkw-Pkw-Motorrad).

Stimmt dies aber tatsächlich?

Nehmen wir einmal den Pkw weg, so dass sich folgende Situation ergibt. Jetzt sieht die Antwort ganz anders aus.

vorfahrt-vorrang2Der Lkw will die Fahrbahn des Motorrades kreuzen und muss deshalb dem Motorrad Vorrang gewähren. Erst danach darf er fahren.

Gilt dies nicht auch in der Konstellation mit dem Pkw?

Sehen wir uns dazu die Rechtslage an.

§ 8 Abs. 1 StVO: „An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt“.
Allerdings sagt § 9 Abs. 3 StVO: „Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen…“
Beide Regelungen gelten gleichwertig nebeneinander. Es ist nicht so, dass die Vorfahrtsregel vor der Regelung „Vorrang gewähren“ gilt.

Für den Fahrer des Lkw ergibt sich daraus folgende rechtliche Situation: Einerseits hat er gegenüber dem Pkw Vorfahrt nach § 8 StVO, muss aber andererseits dem Motorradfahrer Vorrang nach § 9 StVO gewähren, der wiederum dem Pkw Vorfahrt einräumen muss.

Eine verworrene Situation. Natürlich könnte der Lkw zunächst über die Kreuzung fahren und sich zur Mitte der Fahrbahn zum Abbiegen einordnen. Anschließend fährt der Pkw hinter dem Lkw in die Kreuzung und danach fährt der Motorradfahrer weiter, ehe der Lkw gänzlich abbiegt.
In engen Bereichen geht dies natürlich nicht, da der Lkw die Straße für den Pkw blockiert, der seinerseits dadurch die Weiterfahrt des Motorradfahrers behindert.

Die Lösung findet sich ebenfalls in der StVO. Danach erfordert die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht (§ 1 StVO) und auch wer eigentlich nach den Verkehrsregeln weiterfahren dürfte oder anderweitig Vorrang hätte, muss darauf verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert (§ 11 StVO).

Eine Lösung könnte in unserem Problem so aussehen, dass der Lkw nach Verständigung mit dem Motorradfahrer zunächst abbiegt, indem der Motorradfahrer auf sein Vorrangrecht gegenüber dem Lkw verzichtet. Anschließend fährt der Pkw und zuletzt der Motorradfahrer (Lkw-Pkw-Motorrad).

Eine andere Lösung könnte natürlich auch darin liegen, dass der Lkw gegenüber dem Pkw auf seine Vorfahrt verzichtet und diesen zunächst abbiegen lässt. Anschließend muss der Lkw natürlich dem Motorradfahrer Vorrang gewähren und fährt als letzter (Pkw-Motorrad-Lkw).


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