Urlaubsgepäck der verbotenen Art- 20-jähriger mit Betäubungsmitteln im Gepäck

Freiburg: BAB5 – Am 23.04.2014 wurde am späten Nachmittag ein
junger Mann aus dem Frankfurter Raum auf der Tank- und Rastanlage
Schauinsland kontrolliert. ,

Er gab an, auf den Weg in einen Kurzurlaub nach Südfrankreich zu sein. Bei der Kontrolle geriet der Mann in den Verdacht unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln zu stehen. Ein Drogenvortest bestätigte dies. Bei der Durchsuchung des Fahrzeuges fanden die Beamten eine Tasche, in welcher sich  knapp 35 Gramm Marihuana und 8,5 g Cannabisharz befanden. Der junge Mann gab an, dies als Vorrat gekauft zu haben, um in Südfrankreich nicht auf dem Trockenen zu sitzen. Die Drogen musste er abgeben und eine 24-stündige Zwangspause einlegen, da ihm das weitere Führen seines Kraftfahrzeugs untersagt wurde. Nach der Zwangspause konnte der Mann seine Reise gen Süden fortsetzen. Nach dem Urlaub wird er ein Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten, wobei es sich hier wohl nicht um einen Urlaubsgruß handeln dürfte.