Unfallschadensregulierung: Erstattung der Sachverständigenkosten für Kostenkalkulation

Wann reicht zum Nachweis der Schadenshöhe ein Kostenvoranschlag, wann ist ein Gutachten erforderlich? Diese Frage spielt bei der Regulierung von Haft-pflichtschäden oft eine Rolle. Hierzu eine Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Heidenheim:

Wenn die Oberfläche des Stoßfängers beschädigt ist und der Geschädigte selbst nicht beurteilen kann, ob sich unter der Oberfläche weiterer Schaden befindet, darf er einen Kfz-Gutachter mit der kostenpflichtigen Erstellung einer Kostenkalkulation beauftragen.

Das bekräftigte noch einmal das Amtsgericht Heidenheim. Nach Ansicht des Gerichts spreche auch nicht gegen diese Entscheidung, dass Werkstätten einen solchen Kostenvoranschlag auch kostenlos oder mit Kostenverrechnung bei Auftragserteilung erstellen. In dem betreffenden Fall ging es um Kosten von knapp 100 EUR für die Kostenschätzung, die der Versicherer nicht erstatten wollte. Zu deren Zahlung wurde er aber jetzt verurteilt (Amtsgericht Heidenheim, 5 C 699/13).

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