Unfall – was Sie auf keinen Fall tun sollten

Wollen Sie Rechtsnachteile und finanzielle Einbussen vermeiden, sollten Sie nach einem Verkehrsunfall folgende Dinge auf keinen Fall machen:

1. Gestehen Sie am Unfallort nicht Ihre Schuld ein und geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab.

Am Unfallort sollte man mit Angaben zum Unfallhergang vorsichtig sein. Oft steht man noch unter dem Einfluss eines Unfallschocks. Mit kühlem Kopf betrachtet, sieht vieles ganz anders aus. Machen Sie deshalb am Unfallort keine vorschnellen Angaben und unterschreiben Sie nie ein Schriftstück, ohne die rechtliche Tragweite des Inhalts des Schreibens vollständig verstanden zu haben. Eine Erklärung, in der die Schuld für den Unfall anerkannt wird, kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Auch gegenüber der Polizei sind Sie nicht verpflichtet, Angaben zum Unfallhergang zu machen und sollten von diesem Recht Gebrauch machen und der Polizei mitteilen, dass sich Ihr Anwalt melden wird.


2. Nehmen Sie von einem Abschlepp-, Mietwagenunternehmen, einer Werkstatt oder gar von der gegnerischen Versicherung kein Angebot einer „kostenlosen“ Unfallhilfe an.

Regelmäßig ist mit einem solchen Angebot auch eine Abtretung Ihrer Schadensersatzanspüche verbunden. Ein Verkehrsunfall wirft viele rechtliche Probleme auf. Unwissenheit und falsches Verhalten nach dem Unfall und bei der Unfallregulierung führt schnell zu Rechts- und erheblichen finanziellen Nachteilen. Deshalb sollte der Geschädigte sich genau überlegen, durch wen er seine Unfallregulierung abwickeln lässt. Der von einem Abschleppunternehmen, Werkstatt oder gar der gegnerischen Versicherung angebotenen Hilfe bei der Unfallregulierung sollte mit Vorsicht begegnet werden, da die „Hilfe“ in aller Regel weder selbstlos noch im alleinigen Interesse des Geschädigten erfolgt.


3. Treffen Sie keine Vereinbarung mit der gegnerischen Versicherung, sei es bei der Wahl der Werkstatt oder des Sachverständigen.

Sie als Unfallgeschädigter haben ein Recht auf die freie Wahl der Reparaturwerkstatt oder des Sachverständigen. „Empfehlungen“ der Versicherungen arbeiten regelmäßig nicht in Ihrem Interesse. Wie heißt es im Volkmund treffend: „Wes Brot ich ess‘, des Lied ich sing“ – schließlich will man auch in Zukunft noch weitere Aufträge von der Versicherung erhalten.

Um Rechtsnachteile zu vermeiden, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens wenden.


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