Mit Gültigkeit zum 01.08.2006 wurden folgende zwei Verkehrszeichen eingeführt:
Zeichen 327: Tunnel
Steht dieses Zeichen an einer Tunneleinfahrt, bedeutet dies:
Tagfahrlicht ist verboten: Beim Durchfahren des Tunnels ist Abblendlicht zu benutzen. Das Tagfahrlicht ist nicht ausreichend. Dies schriebt ausdrücklich das Zeichen 327 vor und ergibt sich darüber hinaus auch aus § 17 StVO, wonach das Abblendlicht einzuschalten ist, wenn sich die Sichtverhältnisse verschlechtern.
Das Wenden im Tunnel ist verboten.
Im Falle eines Notfalls oder einer Panne sollen nur vorhande Nothalte- und Pannenbuchten (Zeichen 328) benutzt werden
Zeichen 328: Nothalte-/ Pannenbucht
Halten und Parken ist nur bei einem Notfall gestattet.
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