Tacho (Geschwindigkeitsmessgerät, Wegstreckenzähler)

Mit Ausnahme von mehrspurigen Kraftfahrzeugen, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht über 30 km/h liegt, müssen Kraftfahrzeuge mit einem Geschwindigkeitsmessgerät (Tacho) ausgerüstet sein.,

Der Tacho muss im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrers liegen.
Der Tacho muss die Geschwindigkeit in km/h anzeigen.

Ein Tacho darf mehr als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit anzeigen jedoch niemals weniger. Allerdings darf auch die erlaubte Toleranzabweichung nur maximal 10 % der tatsächlichen Geschwindigkeit plus 4 km/ h betragen.
Beispiel: Bei 50 km/h tatsächlicher Geschwindigkeit darf der Tacho maximal 5 km/h (10 % aus 50 km/) plus weitere 4 km/h, zusammen somit 9 km/h mehr als die tatsächliche Geschwindigkeit anzeigen, also maximal 59 km/h.
Moderne Tachos arbeiten heutzutage elektronisch und sind sehr genau. Ihre Abweichungen liegen in der Regel deutlich unterhalb der erlaubten Toleranz.

Tachos dürfen mit Wegstreckenzähler verbunden werden, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Beim Wegstreckenzähler beträgt die Toleranz zwischen angezeigter Wegstrecke und der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 %.


Foto    123rf.com