Sonderfahrstreifen, die Linienbussen vorbehalten sind, können für den Radverkehr durch Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ freigegeben werden. Fahrradfahrer dürfen in diesem Fall die Busspur mitbenutzen.
Sonderfahrstreifen
Sonderfahrstreifen, die Linienbussen vorbehalten sind, können für den Radverkehr durch Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ freigegeben werden. Fahrradfahrer dürfen in diesem Fall die Busspur mitbenutzen.
Zebrastreifen
An Zebrastreifen haben Fußgänger Vorrecht. Kraftfahrzeuge müssen Fußgängern, welche die Straße erkennbar überqueren wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Auch Radfahrer dürfen den Zebrastreifen befahren, aber sie gelten nicht als Fußgänger, so dass Kraftfahrzeuge einem Radfahrer, welcher die Straße überqueren will, kein Vorrang einräumen muss. Etwas anderes gilt jedoch, wenn der Radfahrer sein Fahrrad schiebt, weil er dann als Fußgänger gilt.
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