Sicherheitsgurt | Schutzhelm

Während der Fahrt müssen die vorgeschriebenen Sicherheitsgurte angelegt sein.,

Sicherheitsgurt:

Während der Fahrt müssen die vorgeschriebenen Sicherheitsgurte angelegt sein.
Das gilt nicht für

1. Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung,
2. Lieferanten beim Haus-zu-Haus-Verkehr im Auslieferungsbezirk,
3. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,
4. Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist,
5. das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,
6. Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.

Die Nichtbefolgung der Anschnallpflicht wird mit einem Verwarnungsgeld belegt.
Wird im Falle eines Verkehrsunfalls eine Person, die nicht angeschnallt war, verletzt, muss sie sich ein Mitverschulden an den Verletzungen vorhalten lassen, mit der Folge, dass der Schadensersatz für die Verletzungen gekürzt wird.

Schutzhelm:

Führer von Krafträdern und ihre Beifahrer müssen während der Fahrt Schutzhelme tragen, die der ECE-Regelung entsprechen.
Die Nichtbefolgung der Helmpflicht wird mit einem Verwarnungsgeld belegt.
Für Leichtmofa-Fahrer und Fahrradfahrer besteht keine Helmpflicht.

Nach der Rechtssprechung können Schadensersatzansprüche eines Kraftradfahrers gekürzt werden, wenn er bei einem Unfall eine Kopfverletzung erleidet, die bei der Verwendung eines Schutzhelmes nicht oder nicht in der gleichen Schwere eingetreten wäre.
Diese Rechtssprechung gilt nur im Falle der Helmpflicht. Da für Fahrradfahrer keine Helmpflicht besteht, kann keine Kürzung von Schadensersatzansprüche wegen Nichtbenutzung eines Fahrradhelmes vorgenommen werden.


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