Selbstregulierung

Selbstregulierung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nach einem Bagatellunfall kann es für den Schädiger wirtschaftlich sinnvoll sein, den Unfallschaden des Geschädigten selbst, d.h. aus eigenen Mitteln, zu regulieren und nicht über seine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuwickeln.

Durch die Abwicklung über die Haftpflichtversicherung kann der erworbene Versicherungsrabatt verloren gehen, indem der Versicherte in eine ungünstigere Tarifgruppe zurückgestuft wird und u.U. mehrere Jahre benötigt, um wieder seinen alten Rabatt zu erreichen.

Die Haftpflichtversicherung kann ausrechnen, bis zu welchem Betrag eine Selbstregulierung wirtschaftlich interessant ist.

Auch wenn der Unfall bereits durch die Versicherung reguliert wurde, ist eine nachträgliche Selbstregulierung innerhalb einer bestimmten Frist noch möglich.


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