Sekundenschlaf – Sekunden zwischen Leben und Tod

Rechtzeitige Pausen können Ihr Leben und das Anderer retten. – Jeder zweite Fahrer eines Pkw oder Lkw ist einer Befragung zufolge schon einmal hinter dem Lenkrad für einen Moment eingenickt.

Auf Autobahnen ist nach einer Schätzungen des Deutschen Verkehrssicherheitsrats jeder vierte Unfall mit tödlichem Ausgang auf einen Sekundenschlaf zurückzuführen.

Gründe für solche Müdigkeitsattacken sind einerseits Übermüdung aber auch krankhafte Schlafstörungen.

Besonders gefährlich erweisen sich immer wieder lange, monotone Autobahnabschnitte. Durch die Monotonie lässt die Aufmerksamkeit schnell nach und die Reaktionszeit verlangsam sich ganz erheblich.

Ein weiterer Müdigkeitsmacher ist reichhaltiges und üppiges Essen.

Ständiges und kaum zu unterdrückendes Gähnen, trockene Mundschleimhaut, schwere Augenlider, brennende Augen oder Aufschrecken aus Unachtsamkeit sowie der sog. Tunnelblick (Irritationen im Blickfeld) sind überdeutliche Signale für Müdigkeit verbunden mit einem sehr hohen Risiko in einen Sekundenschlaf zu fallen.

Zeigen sich diese Symptome, wird man gegen die Müdigkeit nicht lange ankämpfen können. Als wenig hilfreich hat sich hierbei erwiesen, sich mit dem Beifahrer intensiver zu unterhalten oder das Radio lauter zu stellen. Auch frische Luft oder den Arm zum Kühlen aus dem geöffneten Fahrzeugfenster halten, bringen nichts.

Die einzige vernünftige und verantwortungsvolle Entscheidung ist in einem solchen Fall, den nächst gelegenen Parkplatz anzufahren und dem Körper seinen notwendigen Schlaf zu geben.
Schon ein kurzes aber intensives Nickerchen kann unter Umständen Wunder bewirken.

Vielfahrer (Fernfahrer / Busfahrer im Fernreiseverkehr) sowie Urlaubsfahrer, die mit ihrem Auto auf schnellstem Weg und mit wenig Pausen an ihren Urlaubsort kommen wollen, stellen zwei große Risikogruppen dar, vom Sekundenschlaf erfasst zu werden.

Eine dritte Gruppe sind junge Autofahrer, die vor allem am Wochenende nach einer langen Disconacht nach Hause fahren. Unvermittelt treten Müdigkeit und der Sekundenschlaf auf.

Sekunden, die über Leben und Tod entscheiden können.

Kommt es durch einen Sekundenschlaf zu einem Unfall, dann stellt dies eine Straftat der Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB dar. Mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe kann danach bestraft werden, wer übermüdet ein Fahrzeug führt.

Da es normalerweise kein Einnicken ohne Ankündigung gibt, wird es den Strafrichter wenig überzeugen, sich nach einem Unfall darauf einzulassen, keine Ermüdungserscheinungen festgestellt zu haben.
(OLG Frankfurt, 8 U 184/91 oder BGH VRS 1721 sowie BGH DAR 55, 160)

Neben einer Strafe droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Nach Ablauf der Sperrfrist ist dann auch noch damit zu rechnen, dass die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von der Vorlage einer MPU (medizinisch-psychologischen Untersuchung) abhängig gemacht wird, falls die Führerscheinstelle Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges hat.

Dies gilt insbesondere für Busfahrer. § 315c StGB (Auszug) Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge geistiger oder körperlicher Mängel (hierunter fallen übermüdeter Körper und Geist) nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wer eine Gefahrenlage fahrlässig verursacht oder fahrlässig handelt wird mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.


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