Nach einer feuchtfröhlichen Feier am nächsten Morgen immer auch an möglichen Restalkohol denken.
Hat man Alkohol zu sich genommen, braucht der Körper einige Zeit, bis er den aufgenommenen Alkohol abgebaut hat.
Pro Stunde baut der Körper ca. 0,1 Promille Alkohol ab, mit der Folge, dass nach einem feuchtfröhlichen Abend auch am nächsten Morgen noch (Rest)alkohol im Körper sein kann. Setzt man sich in diesem Zustand ans Steuer, kann dies den Führerschein kosten.
Wer beispielsweise um 1:00 Uhr in der Frühe mit 1,5 Promille zu Bett geht und sich um 7:00 Uhr hinter das Lenkrad setzt, hat immer noch 0,9 Promille Alkohol im Blut – ausreichend, um den Führerschein zu verlieren.
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