Resorptionsphase

Resorptionsphase

 

 

 

 

 

 

 

 

Alkohol kann vom Körper nicht sofort assimiliert werden. Zwischen der Alkoholaufnahme und der Resorption in den Körperkreislauf und die verschiedenen Organe vergeht eine gewisse Zeit (Resorptionszeit). Die Zeit ist von Faktoren wie z.B. Trinkmenge, -geschwindigkeit und Mageninhalt abhängig.

Ist die Resorptionsphase noch nicht abgeschlossen, kann dies zu einer Differenz zwischen der tatsächlich zu sich genommenen Alkoholmenge und der im Blut festgestellten Alkoholkonzentration (BAK) führen.

Für die Strafbarkeit wegen einer Trunkenheitsfahrt kommt es allein auf die tatsächlich zu sich genommene Alkoholmenge an. Ausdrücklich geregelt ist dies in § 24 a I StVG für Ordnungswidrigkeiten, wonach ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kfz führt, obwohl er eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer BAK von 0,5 Promille oder mehr führt.

Dieser Grundsatz wurde vom BGH für den Bereich der Verkehrsstraftaten übernommen. Nach dieser Entscheidung ist ein Kfz-Fahrer absolut fahruntüchtig, der eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer BAK von 1,1 Promille oder mehr führt, auch wenn dieser Wert erst nach Fahrtende erreicht wird.

Damit kann sich niemand mehr mit der Behauptung entlasten, er habe erst kurz vor Fahrtantritt Alkohol zu sich genommen (Schlusstrunk / Sturztrunk), der zum Zeitpunkt der Fahrt noch nicht ins Blut resorbiert sei, wenn eine spätere Alkoholmessung eine BAK von 1,1 Promille oder mehr ergibt.

Etwas anderes gilt natürlich für den Fall, dass nach der Fahrt (weiterer) Alkohol zu sich genommen wird (Nachtrunk). Diese Alkoholmenge kann keinen Einfluss auf die Fahrt gehabt haben und darf deshalb bei der Strafbarkeit nicht berücksichtigt werden.


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