Ratgeber Kfz-Versicherung – Informationen und Empfehlungen

roehrbein_sports-193351_640-300x198Sobald ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zum Einsatz kommt, muss in Deutschland eine Kfz-Versicherung abgeschlossen werden. Diese ist Pflicht und Voraussetzung für die Zulassung eines Fahrzeugs. Mit der Pflichtversicherung stellt der Gesetzgeber sicher, dass Unfallopfer entschädigt werden, ohne dabei die Schuldigen in den finanziellen Ruin zu treiben.

Welche Leistungen von der Kfz-Versicherung umfasst sind, wann eine zusätzliche Kasko-Versicherung sinnvoll ist und was ansonsten zu beachten ist, lesen Sie in diesem Ratgeber.

Allgemeines zur Kfz-Haftpflichtversicherung

Damit ein Fahrzeug zugelassen werden kann, muss vor dem Gang zur Zulassungsstelle die Pflichtversicherung abgeschlossen werden. Die eVB-Nummer (Elektronische Versicherungsbestätigung), die von der Versicherung ausgehändigt wird, wird anschließend bei der Zulassungsstelle vorgelegt und die Zulassung kann erfolgen. Die Preise für Kfz-Versicherungen unterscheiden sich teilweise erheblich, währendroehrbein_accident-641456_640 die Leistungen weitestgehend identisch sind. Um sich einen Überblick über das Angebot zu verschaffen, ist es empfehlenswert mehrere Versicherungsgesellschaften zu vergleichen. Mittlerweile können Sie sich bequem von Zuhause aus über das Internet informieren. Während Sie Tarife für die KFZ-Versicherung <a href="https://www.rv24 view website.de/online/kfz-versicherung/index.xhtml“>online bei einigen Versicherungsgesellschaften wie der R+V Direktversicherung individuell berechnen können, erleichtern Vergleichsportale die Recherche. Achten Sie beim Vergleichen auch auf Aspekte wie Rabatte und Selbstbeteiligung.

Die Leistungen

Die Kfz-Pflichtversicherung ist unverzichtbar, weil sie im Falle eines Verkehrsunfalls alle Personen- und Sachschäden bezahlt, für die der Versicherte verantwortlich ist. Die Summen für derartige Schäden können schnell in die Millionen gehen, weshalb die Verpflichtung für die Haftpflichtversicherung nachvollziehbar ist. Im Sektor Personenschäden übernehmen die Versicherer Folgendes:

  • Schmerzensgeld
  • Kosten für Verdienstausfälle
  • Zahlungen im Todesfall

Bei Sachschäden an fremden Fahrzeugen sind diese Kosten abgedeckt:

  • Reparaturkosten
  • Wertminderung
  • Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden
  • Mietwagen
  • Abschleppausgaben

Gesetzich gibt es laut§ 4 Pflichtversicherungsgesetz für die Kfz-Versicherung vorgeschriebene Mindestdeckungssummen. Der folgenden Tabelle können Sie die Summen entnehmen, die ein Versicherer mindestens übernehmen muss:

Schadensart Deckungssumme
Sachschäden 1,12 Millionen Euro
Personenschäden 7,5 Millionen Euro
Vermögensschäden 50.000 Euro

Sobald Sie einen Unfall verursachen, reguliert die Versicherung die entsprechenden Schäden mindestens in dieser Höhe. Des Weiteren ist die Kfz-Haftpflichtversicherung teilweise eine Rechtsschutzversicherung. Fallen Kosten für die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen an, springt die Versicherung hierfür ein. Entscheidend ist, dass die Haftpflichtversicherung ausschließlich für Kosten an fremden Fahrzeugen aufkommt. Sobald das eigeneFahrzeug beschädigt wird, muss der Fahrzeughalter hierfür selbst aufkommen, es sei denn, er entscheidet sich zusätzlich für eine Kasko-Versicherung.

Leistungen bei Kaskoversicherungen

Sobald nicht nur die potenziellen Schäden bei Unfallgegnern abgesichert werden sollen, sondern auch die am eigenen Fahrzeug muss die Kfz-Pflichtversicherung mit einer Kasko-Versicherung ergänzt werden. Grundsätzlich haben Sie dabei die Wahl zwischen einer Teil- und Vollkasko-Versicherung. Beide Policen dienen dem Schutz des eigenen Fahrzeugs und decken Schäden ab, die von der Kfz-Pflichtversicherung nicht übernommen werden. Die folgende Tabelle dient zur Orientierung und informiert über die Leistungen. Allerdings muss bei der entsprechenden Versicherungsgesellschaft stets individuell geklärt werden, welche Leistungen tatsächlich im Versicherungsschutz enthalten sind. Hier gibt es je nach Police und Versicherung Unterschiede.

Versicherung Leistungen
Teilkasko ·         Schäden durch Hagel und Sturm·         Glasbruchschäden·         Wildunfallschäden·         Brandschäden·         Diebstahl·         Explosionsschäden·         Schmorschäden
Vollkasko ·         Vandalismus·         Fahrerflucht durch Dritte·        Schäden am eigenen Fahrzeug durch selbst- sowie fremdverschuldete Unfälle

roehrbein_insurance-539659_640 (1)Bei der Schadensregulierung richten sich die Summen nach dem Zeitwert des versicherten Fahrzeugs. Während sich eine Teilkasko bei weniger wertvollen Fahrzeugen lohnen kann, ist eine Vollkasko-Versicherung hauptsächlich bei Neufahrzeugen oder neuwertigen Gebrauchten sinnvoll.

Selbstbeteiligung

Um bei der Kaskoversicherung Kosten zu sparen, kann bei den meisten Versicherungen eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. Sie ist dann ratsam, wenn Sie im Falle eines Schadens in der Lage sind, eine gewisse Summe selbst zu bezahlen. Durch die Selbstbeteiligung verringern sich die Versicherungsbeiträge. Üblich sind Selbstbeteiligungen zwischen 150 und 1.000 Euro pro Schaden.

Rabatte

Viele Versicherungsgesellschaften bieten ihrer Kundschaft die Möglichkeit durch Rabatte Kosten zu sparen. Während Versicherung A eine Vergünstigung für Fahrzeuge einräumt, die in Garagen abgestellt sind, bietet Versicherung B möglicherweise Rabatte für die Einhaltung fester Kilometeranzahlen pro Jahr. Auch Unfallfreiheit wird oft belohnt. Ob und welche Rabatte gewährt werden, ist individuell mit der entsprechenden Versicherung zu klären. Manche Versicherungen gewähren Fahranfängern Rabatte für erfolgreich absolvierte Fahrsicherheitstrainings. Eine Übersicht mit sämtlichen Rabatten, die im Zusammenhang mit der Kfz-Versicherung möglich sind, wurde auf dem Verbraucherportal unter kfzversicherung-infos.de zusammengestellt. Dort ist zudem ein wichtiger Hinweis zu finden: „Für alle genannten Rabatte gilt, dass der Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe riskiert, wenn er im Versicherungsantrag wissentlich falsche Angaben macht. Dies gilt ebenso, wenn sich nach Abschluss des Vertrages wichtige Änderungen ergeben und diese nicht an die Versicherungsgesellschaft gemeldet werden.“Sogenannte Rabattretter sind eine weitere Lösung, um von günstigen Beiträgen zu profitieren. Kommt es zum Unfall, bleiben die Versicherungsbeiträge auf dem vorherigen Niveau, obwohl die Einstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse erfolgt.

Ausnahmen für Schadenersatz

Egal ob Haftpflicht oder Kasko, die Versicherungen sind nicht grundsätzlich zum Schadenersatz verpflichtet. Es gibt Ausnahmen wie extrem unvernünftiges Handeln, Fahren unter Alkohol- beziehungsweise Drogeneinfluss oder grob leichtsinniges Verhalten. Bei Kaskoversicherungen kann auch eine nicht vorschriftsgemäß vorhandene Wegfahrsperre für eine Kürzung der Zahlungen sorgen. In vielen Fällen sind Versicherungen berechtigt Zahlungen zu kürzen oder sogar gänzlich zu verweigern.


Bildquellen:
Bild 1: Fahrzeug-Bildquelle: pixabay.com_cajadeimagen 
Bild 2: Unfall-Bildquelle: pixabay.com_2dogspoopin0
Bild 3: Schaden-Bildquelle: pixabay.com_stevepb