Oldtimer-Kennzeichen

Bei den Oldtimerkennzeichen gibt es die zwei Varianten.

oldtimer_kennzeichen_langOldtimer-Kennzeichen „H“:
Ausführung wie das Euro-Standard-Kennzeichen, jedoch ergänzt um „H“ (historisches Kfz) als letztes Zeichen.

oldtimer_kennzeichen_kurz

 

 

Rotes Oldtimer-Kennzeichen:

oldtimer_kennzeichen_rotRote, geprägte Schrift, rote Umrandung, keine Prüfplakette. Die Nummer beginnt mit „07“, bei älteren Kennzeichen zum Teil noch mit „06“.

Im Gegensatz zum H-Kennzeichen dient das 07-Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung (Wechselkennzeichen), das auf verschiedenen Fahrzeugen zur gelegentlichen Nutzung verwendet werden kann.
Zur Erteilung ist ein Auszug aus dem Flensburger Verkehrszentralregister und ein polizeiliches Führungszeugnis notwendig. Bei entsprechender Genehmigung ist dieses Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge gültig.

Für das 07-Kennzeichen galt, dass das Fahrzeug mindestens 20 Jahre alt sein musste (Youngtimer).

Nach der Änderung der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung gilt seit 1.März 2007 für beide Kennzeichen, dass das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein muss, sich weitestgehend im Originalzustand befinden und dem fahrzeugtechnischen Kulturgut dienen muss.

Die Voraussetzungen müssen durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen nachgewiesen werden.

Liegen diese Voraussetzungen vor, wird das Kfz pauschal versteuert.

Eine Begrenzung der Jahresfahrleistung besteht nicht.


  Fotos:123rf.com und privat

 

 

 

Oldtimer-Kennzeichen, <thead></thead>

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Bei den Oldtimerkennzeichen gibt es die zwei Varianten.

Oldtimer-Kennzeichen „H“:
Ausführung wie das Euro-Standard-Kennzeichen, jedoch ergänzt um „H“ (historisches Kfz) als letztes Zeichen.

Rotes Oldtimer-Kennzeichen:
Rote, geprägte Schrift, rote Umrandung, keine Prüfplakette. Die Nummer beginnt mit „07“, bei älteren Kennzeichen zum Teil noch mit „06“.

Im Gegensatz zum H-Kennzeichen dient das 07-Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung (Wechselkennzeichen), das auf verschiedenen Fahrzeugen zur gelegentlichen Nutzung verwendet werden kann.
Zur Erteilung ist ein Auszug aus dem Flensburger Verkehrszentralregister und ein polizeiliches Führungszeugnis notwendig. Bei entsprechender Genehmigung ist dieses Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge gültig.

Für das 07-Kennzeichen galt, dass das Fahrzeug mindestens 20 Jahre alt sein musste (Youngtimer).
Nach der Änderung der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung gilt seit 1.März 2007 für beide Kennzeichen, dass das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein muss, sich weitestgehend im Originalzustand befinden und dem fahrzeugtechnischen Kulturgut dienen muss.
Die Voraussetzungen müssen durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen nachgewiesen werden. Liegen diese Voraussetzungen vor, wird das Kfz pauschal versteuert (Pkw: 191,73 Euro/Jahr; Zweirad 46,02 €uro/Jahr). Eine Begrenzung der Jahresfahrleistung besteht nicht.