Telefonieren mit dem Handy am Steuer wird künftig deutlich teurer. Statt wie bisher 60 Euro kostet dies künftig 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. Kommt es dabei gar zu einem Unfall, dann beträgt die Buße 200.- €, einen Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.
Aber nicht nur das Telefonieren mit dem Handy wird sanktioniert sondern jedwede Nutzung eines Kommunikationsgeräts. Dazu gehört nicht nur das klassische Handy und Smartphone sondern auch Tablet oder Funkgerät. Die Nutzung eines solchen Geräts ist nur bei ausgeschaltetem Motor erlaubt. Nicht ausreichend ist, wenn das Fahrzeug über eine Start-Stopp-Automatik verfügt und der Motor sich in „standby“ befindet.
Auch Fahrradfahrer müssen bei der Nutzung von Handy und Konsorten tiefer in die Tasche greifen. Das Bußgeld erhöht sich von 25 Euro auf 55 Euro.
Eine weitere deutliche Erhöhung des Bußgeldes droht, wenn Autofahrer keine Rettungsgasse für Helfer bilden. Statt wie bisher 20 Euro sind je nach Schwere zwischen mindestens 200 Euro bis hin zu 320 Euro fällig sowie 1 Monat Fahrverbot.
Wird der Polizei oder dem Rettungsdienst mit Einsatzfahrzeug nicht sofort freie Bahn gegeben, dann stehen mindestens 240 Euro im Raum und der Betroffene muss seinen Führerschein für einen Monat abgeben.
Künftig wir mit einem Bußgeld von 60 Euro bestraft, wer als Führer eines Kraftfahrzeugs sein Gesicht verhüllt oder verdeckt. Darunter fallen Fastnachtsmasken und Hauben aber auch Kopfbedeckungen wie Burka oder Nikab. Dies gilt jedoch nicht für Zweiradfahrer, die verpflichtend einen Schutzhelm tragen müssen.
Illegale Straßenrennen sollen nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit darstellen sondern eine Straftat, die bis zu 2 Jahren Haft oder mit einer Geldstrafe bestraft werden kann. Erfüllt ist der Tatbestand, wer ein illegales Straßenrennen veranstaltet oder daran teilnimmt. Ausreichend ist bereits der Versuch, ein Rennen zu organisieren. Da das teilnehmende Fahrzeug Tatwerkzeug ist, kann dieses künftig beschlagnahmt werden.