Mietwagen im Urlaub | Versicherung | „Mallorca-Police“

Urlaub: Sonne, Strand, Fun.

Trotz boomendem Pauschaltourismus und organisierte Ausflügen geht der Trend immer mehr dazu hin, Land und Leute mit einem eigenen angemieteten Fahrzeug kennen zu lernen oder mit einem Jeep auf Abenteuerfahrt zu gehen. Dabei darf ein ausreichender Versicherungsschutz nicht fehlen; denn gerade im Ausland lauern besondere Gefahren: Andere Verkehrsregeln – anderes Verkehrsverhalten und – und – und.

Befragen Sie zum Versicherungsschutz von Mietfahrzeugen im Urlaubsland Ihre Versicherung. Bei manchen Deutschen  Haftpflichtversicherungen ist der Schutz für Mietwagen bereits enthalten. Sollten dieser Schutz nicht mit enthalten sein, können Sie für einen Mietwagen im Urlaubsland bereits in Ihrem Heimatland einen entsprechenden Versicherungsschutz abschließen. Dies kann aber u.U. zu Doppelzahlungen führen, wenn das spätere Mietfahrzeug haftpflicht- und vollkaskoversichert ist.

Der Vorteil, in Deutschland eine Versicherung abzuschließen, liegt zum einen darin, dass man Sprachproblemen aus dem Weg geht und zum anderen, dass ausschließlich deutsche Versicherungsbestimmungen gelten. Im Ausland sind zudem häufig die Deckungssummen deutlich niedriger.

Sollten Sie sich im Ferienland zu einer Versicherung entschließen, bietet dies im europäischen Ausland die Mallorca-Police und weltweit die Traveller-Police (diese ist bei einigen Kreditkartenunternehmen und Kfz-Haftpflichtversicherern bereits im Leistungsumfang enthalten).
In der Mallorca-Police ist beispielsweise eine pauschale Deckung von 10 Mio. Euro für Sach- und Personenschäden enthalten.

Worauf Sie achten sollten, damit Ihre Ausflugsfahrt zu einem Vergnügen wird und nicht in einem Alptraum endet – hier einige Tipps.

Überprüfen Sie vor der Anmietung den (technischen) Zustand des Fahrzeugs, wie z.B. abgefahrene Reifen, mangelhafte Bremsen, Licht  etc..

Für das Fahrzeug sollte unbedingt eine Haftpflichtversicherung und eine Voll-Kaskoversicherung (ohne Selbstbeteiligung) abgeschossen sein. Fahren Sie ohne Versicherungsschutz, haben Sie u.U. für (selbstverschuldete) Schäden aufzukommen.

Sind die Beifahrer im Falle eines Unfalls mitversichert? Sollte der Haftpflichtversicherungsschutz nicht auch für die Beifahrer gelten, achten Sie darauf, dass eine Insassenvollversicherung besteht bzw. von den Beifahrern abgeschlossen wurde.

Kasko- und Haftpflichtversicherung sollten immer ohne, oder nur mit geringer Selbstbeteiligung sein. Die Haftpflichtversicherung sollte ohne Haftungsbegrenzung regulieren, da andernfalls ein Schaden nur bis zu der mit der Versicherung vereinbarten Haftungssumme gedeckt ist. Der darüber hinaus gehende Schaden haben Sie persönlich zu ersetzen.

Immer auf schriftlichen Vertrag bestehen, der eine deutsche Übersetzung oder zumindest eine englische Version enthält. Der Vertrag muss alle wesentlichen Punkte – Haftpflicht-, (Voll-)kaskoversicherung, Höhe des Selbstbehaltes etc.- enthalten. Am Besten Sie lassen sich die Policen zeigen oder eine Kopie davon aushändigen.

Jedem Verkehrsteilnehmer kann nur geraten werden, verkehrsrechtsschutzversichert zu sein. Bei Ihre Rechtsschutzversicherung sollten Sie sich vor Reiseantritt erkundigen, ob auch Auslandsschadensfälle vom Rechtschutz gedeckt sind.

– Im Haftungsfalle unbedingt die Namen und Anschriften (Hotel- und   Heimatanschrift) der Beteiligten und Zeugen notieren.
– Beweise sichern und Fotos machen.
– Notieren Sie sich die Namen und Dienststellen der den Unfall aufnehmenden   Polizeibeamten.
– Lassen Sie sich eine Kopie des Unfallberichts geben.
– Im Zweifel setzen Sie sich mit Ihrem deutschen Anwalt in Verbindung.


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