Massenkarambolage

Massenkarambolage

 

 

 

 

 

 

 

 

Immer wieder berichten die Medien über sog. Massenkarambolagen, Verkehrsunfälle mit 50 und mehr beteiligten Fahrzeugen.

Massenkarambolagen ereignen sich überwiegend auf Autobahnen und Schnellstraßen.

Ursache ist häufig zu schnelles Fahren bei Nebel, Regen oder Schneetreiben mit zu wenig Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden.

Für die Polizei und die Versicherungen lässt sich die Unfallrekonstruktion und die Schuldfrage regelmäßig kaum klären.
Bei Massenkarambolagen haben sich die Versicherungen deshalb auf eine einheitliche Regulierung der Unfallschäden aus einem gemeinsamen Finanz-Topf verständigt.

Ein Massenunfall mit der folgenden vereinfachten Schadensregulierung ist dann gegeben, wenn mehr als 50 Fahrzeuge in den Unfall verwickelt sind. Bei 20 bis 49 beteiligten Fahrzeugen gibt es die vereinfachte Regulierungsweise, wenn der Unfall schwer aufklärbar ist.

Unter 20 Fahrzeugen wird nach der tatsächlichen Sach- und Rechtslage abgewickelt.

Nach der vereinfachten Regulierungsweise werden Heckschäden voll ausgeglichen.
Frontschäden werden entgegen dem sonst gültigen Grundsatz, wonach der Auffahrenden voll verantwortlich ist, zu 25 % reguliert.
Bei Totalschäden und bei Schäden, bei denen eine klare Abgrenzung zwischen Heck- und Frontschaden nicht möglich ist, werden 2/3 des Gesamtschadens am Fahrzeug erstattet.

Eine Rückstufung des Schadensfreiheitsrabattes in der Haftpflichtversicherung erfolgt nicht.
Reguliert jemand jedoch über seine Vollkaskoversicherung, wird er zurückgestuft.

Die vereinfachte Schadensabwicklung geht davon aus, dass jeder der bei einem Massenunfall beteiligt ist, für das Unfallgeschehen in irgendeiner Art und Weise mitverantwortlich ist.

Für den Geschädigten besteht aber keine Pflicht, die vereinfachte Regulierung zu akzeptieren. Jeder kann vollen Schadensersatz fordern, sofern er beweisen kann, dass ihm am Unfall kein Verschulden trifft.

Der Vorteil der vereinfachten Regulierung liegt unter anderem in einer unbürokratischen und schnelleren Abwicklung nur durch eine Versicherung, allerdings meist mit einem Eigenanteil.


(Stand 2103)   Foto123rf.com