Kastenwagen ist Lkw und kein Pkw

High speed serviceKleintransporter, zB „Sprinter“ (Mercedes) oder „Daily“ von IVECO sind Lkw und nicht Pkw, wenn ihr zul. Gesamtgewicht über 3,5 t liegt,

Nach der Rechtssprechung des BayOLG (1 ObOWi 219/03) kommt es nicht darauf an, was in den Fahrzeugpapieren unter Fahrzeug- und Aufbauart steht. Entscheidend ist die Straßenverkehrsordnung, die festlegt, dass der Grenzwert für Pkw bei 3,5 t zul. Gesamtgewicht liegt.

Hieraus ergeben sich weitreichende Konsequenzen. Für einen Lkw beträgt die Höchstgeschwindigkeit max. 80 km/h, auch wenn von der Motorleistung her eine höhere Geschwindigkeit gefahren werden könnte.

Wer die für Lkw vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit überschreitet, gefährdet seinen Führerschein, vor allem, wenn er in einen Unfall verwickelt wird. Eine Berufung auf einen Irrtum über die Fahrzeugeigenschaft wegen „fehlerhafter“ Eintragung in den Fahrzeugpapieren als Pkw wird von den Gerichten nur in Ausnahmefällen angenommen.


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