Halbe Vorfahrt | Rechts vor links

An einer unbeschilderten Kreuzung gilt mangels besonderer Regelung „rechts vor links“. An einer Kreuzung hat man gegenüber dem von links kommenden Fahrzeug Vorfahrt, muss aber das Vorfahrtsrecht eines von rechts kommenden Fahrzeuges beachten.

Für den Pkw wird diese Konstellation auch als „halbe Vorfahrt“ bezeichnet.

Da man bei der halben Vorfahrt zwar gegenüber einem von links kommenden Fahrzeug Vorfahrt hat, jedoch gegenüber einem von rechts kommenden Fahrzeug wartepflichtig ist, muss man jederzeit bremsbereit sein. Andernfalls haftet man auch im Falle eines Unfalls mit einem von links kommenden Fahrzeug mit.

Jeder muss die Geschwindigkeit reduzieren und darauf achten, ob von rechts ein Fahrzeug komme. Ganz langsam in den Kreuzungsbereich hineintasten muss sich ein Autofahrer aber nur dann, wenn die Kreuzung so unübersichtlich ist, dass die kreuzende Straße nach rechts nicht rechtzeitig und weit genug eingesehen werden kann (OLG Hamm vom 15.März 1999 – 12 U 2814/98). (Weiteres Urteil hierzu: OLG Koblenz, 12 U 716/02)


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