Gilt der „alte“ Führerschein noch?

GealtertGelegentlich gibt es in den Mitgliedstaaten der EU Ärger mit der Polizei, weil sie die alten Führerscheine nicht mehr anerkennen will.

Welcher Führerschein also gilt in den EU-Mitgliedstaaten?

Nach der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG haben sich alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, die von ihnen ausgestellten Führerscheine gegenseitig anzuerkennen.
Damit ist auch ein „alter“ Führerschein in allen Mitgliedstaaten der EU uneingeschränkt gültig. Vor einer Fahrt in ein EU-Land ist deshalb kein Autofahrer verpflichtet, seinen alten Führerschein in den neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umzutauschen. Auch ein veraltetes Bild ändert daran nichts.

Sollte ein Polizist Zweifel an der Identität des Führerscheininhabers haben, kann und ist er berechtigt, sich zusätzlich den Personalausweis vorlegen zu lassen.

Um jedoch unbekümmerte Urlaubsfreuden genießen zu können, sollte man sich vor einer Reise in ein Nachbarland überlegen, den „alten“ Führerschein gegen den neuen einzutauschen.


Die entscheidende Passage der Richtlinie 91/439/EWG (97/26/EG) lautet:

(1) Gemäß dieser Richtlinie werden die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine, einschließlich der vor der Artikel 2 Umsetzung dieser Richtlinie in einzelstaatliches Recht ausgestellten Führerscheine, gegenseitig anerkannt.

(2) Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen umfasst die volle Anerkennung aller einem Führerscheininhaber im Einklang mit den zum Zeitpunkt der Erteilung geltenden einzelstaatlichen Bestimmungen erteilten Fahrerlaubnisse.


 

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