Führerscheinklassen ab 2013

Fuehrerschein_auf_Probe_01Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Sie ist durch den Führerschein als amtliche Bescheinigung nachzuweisen.

Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Die Fahrerlaubnisklassen wurden zum 1.1.1999 von einem Ziffernsystem auf ein Buchstabensystem umgestellt. Zum Jahr 2013 wurden die Klassen erneut geändert. Seit 2013 werden die Fahrerlaubnisklassen in Deutschland wie folgt eingeteilt:


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Die Fahrerlaubnis kann auf einzelne Fahrzeugarten der jeweiligen Führerscheinklasse beschränkt werden.

Keine Fahrerlaubnis benötigt man für das Mofa. Hier reicht eine Prüfbescheinigung. Mofas sind einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h (besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein).

Für die Beförderung von Fahrgästen ist neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine zusätzliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich, sofern die Beförderung entgeltlich oder geschäftsmäßig erfolgt bzw. für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.


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