Führerschein verfällt

 

 

Seit 19. Januar 2013 sind Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig. Führerscheine, die davor ausgestellt wurden, laufen am 19. Januar 2033 ab.

Die Neuregelung geht auf EU-Recht zurück, wonach ein Führerscheininhaber seinen Schein nach Ablauf der Frist neu zu beantragen hat. Der Inhaber des Führerscheins muss dazu ein aktuelles Foto von sich liefern.

Das Gesetz stellt es darüber hinaus den EU-Mitgliedstaaten frei, die Neuerteilung von einer Gesundheitsuntersuchung abhängig zu machen. Deutschland hat sich derzeit gegen eine solche Untersuchung entschieden. Eine neue Fahrprüfung ist allerdings nicht erforderlich.

Wer mit einem abgelaufenen Führerschein unterwegs ist, hat mit einem Verwarnungsgeld zu rechnen und wird aufgefordert, den Führerschein verlängern zu lassen. Dies wird aber frühestens im Jahre 2028 akut werden.


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