Aus dem Verkehrszentralregister wurde das Fahreignungsregister (FAER).
Zum 01. Mai 2014 nahm das Fahreignungsregister seine Arbeit auf und löste nach über 50 Jahren das am 2. Januar 1958 gegründete Verkehrszentralregister ab.
Bei einer bloßen Namensänderung ist es jedoch nicht geblieben. Der 01.Mai 2014 brachte eine ganze Reihe weitreichender Veränderungen für den Autofahrer mit sich.
Eine Veränderung betraf dabei das bisherige Punktesystem, das auf das neue Fahreignungs-bewertungssystem umgestellt wurde.
Im alten Verkehrszentralregister wurden Ordnungswidrigkeiten ab einer Geldbuße von 40 Euro eingetragen. Im neuen Fahreignungsregister erfolgt ein Eintrag ab einer Geldbuße von 60.- €.
Eine weitere Änderung besteht darin, dass im Fahreignungsregister nur Ordnungswidrigkeiten eingetragen werden, die Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben. So wird z.B. nicht eingetragen, wenn jemand verbotswidrig in eine Umweltzone einfährt.
Eintragungen, die nach altem Recht noch eingetragen wurden nach neuem Recht jedoch nicht mehr gespeichert werden, wurden zum 01.05.2014 gelöscht.
Eine weitere Änderung ist, dass im Fahreignunsregister keine Entscheidungen einer ausländischen Behörde oder eines ausländischen Gerichts mehr eingetragen werden, die dem Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis verbietet, in dem betreffenden Land von seiner deutschen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen.
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