Ohne Fahrerlaubnis fährt auch, wer ein Fahrzeug fährt, für das er nicht die entsprechende Fahrerlaubnisklasse hat
Wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs wegen eines Fahrverbotes untersagt ist, dem droht eine Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder eine Geldstrafe.
Ohne Fahrerlaubnis fährt auch, wer ein Fahrzeug fährt, für das er nicht die entsprechende Fahrerlaubnisklasse hat bzw. dessen Führerschein beschlagnahmt wurde.
Ebenso fährt ohne Fahrerlaubnis, wer zwar die Fahrprüfung bestanden hat, aber vor Aushändigung des Führerscheins ein Fahrzeug fährt.
Dies gilt auch für den Halter des Fahrzeuges, wenn er es zulässt, dass jemand das Fahrzeug fährt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs wegen eines Fahrverbotes untersagt ist.
Bei fahrlässiger Begehung beträgt die Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten und die Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.
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