Drogenschnelltest /-vortest

Drogenschnelltest ist freiwillg – Polizei kann bei Verweigerung aber eine Blutprobe anordnen.

Beim Drogenschnelltest wird etwas Urin auf einen Teststreifen gegeben. Falls ein Drogenkonsum stattgefunden hat, verfärbt sich der Teststreifen nach einigen Minuten.

Für verschiedene Drogen gibt es jeweils verschiedene Teststreifen. Die meisten Drogen sind im Urin viel länger nachweisbar als im Blut.

Regelmäßiger Konsum von Cannabis ist im Urin bis zu 3 Monaten nachweisbar, mäßiger Konsum immerhin noch ca.20 Tage.

Im Blut beträgt die Nachweiszeit bei gelegentlichem Drogenkonsum einige Tage und bei regelmäßigem Konsum ca. 3 Wochen. Der Schnelltest gibt nur eine Positiv- oder Negativ-Antwort. Genaue Mengenangaben lassen sich mit dem Teststreifen nicht feststellen.

Um Auskunft über den aktuelle Konsum (in den letzten 12 – 14 Stunden) von Cannabisprodukten zu erhalten, ist eine Untersuchung einer Blut- bzw. Blutserumsprobe notwendig.

Weitere Schnelltests sind der sog. Drugwipe oder Schweißtest, die allerdings eine hohe Fehlerquote haben, hauptsächlich bei Amphetaminen und Opiaten.

Der Test reagiert auch bei Konsum einer größeren Menge der koffeinhaltigen Modegetränke, bei verschiedenen Erkältungs- und Hustensäften und auch bei mohnhaltigen Lebensmittel positiv. Eine Blutprobe bringt dann allerdings Klarheit.

Da die Auswertung einer Blutprobe jedoch bis zu 4 Wochen dauern kann, können damit Unannehmlichkeiten verbunden sein, vor allem, wenn die Polizei wegen des positiven Schnelltest noch an Ort und Stelle den Führerschein beschlagnahmt.

Einen Schnelltest können Sie ablehnen. Sollte die Polizei jedoch den Verdacht des Drogenkonsums haben und eine Blutprobe anordnen, kann sie diese auch gegen ihren Willen durchführen.


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