Diese Risiken gilt es beim Autokauf von privat zu berücksichtigen

Aufgepasst beim Autokauf von privat. Es ist empfehlenswert, Fahrzeuge vor dem Erwerb genau unter die Lupe zu nehmen und im Idealfall vom Experten prüfen zu lassen. Außerdem ist Vorsicht beim Kaufvertrag angesagt. ,

Nicht alle Vorlagen aus dem Web versprechen absolute Rechtssicherheit. Neufahrzeuge können in der Anschaffung äußerst kostspielig sein und daher nicht jeder Haushaltskasse zugemutet werden. Zahlreiche Kaufinteressenten ziehen es daher vor, gebrauchte Fahrzeuge zu erwerben. Auf diesem Weg ist es oft möglich, fast genauso viel Auto für deutlich weniger Geld zu erhalten. Allerdings muss ein Gebrauchtwagen nicht automatisch günstig sein. Vor allem beim Autohändler können dennoch stattliche Preise fällig werden. Die hohen Beträge rühren von der Tatsache, dass der Händler am Fahrzeug etwas verdienen möchte und außerdem das Risiko der Mängelbeseitigung einkalkuliert wird webpage. Angesichts dieser Situation ziehen es viele Personen vor, Gebrauchtwagen von privat zu erwerben. Beim Kauf von privat locken oft deutlich attraktivere Gebrauchtwagenpreise. Der Autokauf von privat mag zwar einen Kostenvorteil versprechen, doch im Gegenzug bringt er gewisse Risiken mit sich. Während Autohäuser ihre Gebrauchtfahrzeuge meist im Vorfeld durchchecken und gegebenenfalls noch reparieren, ist dies bei privaten Verkäufern die große Ausnahme. Oft haben Eigentümer sogar Angst davor, dass bald teure Reparaturen anstehen und möchten ihre Fahrzeuge daher noch rechtzeitig für gutes Geld verkaufen.

Auto vor dem Kauf genau ansehen

Angesichts der Risiken ist es umso wichtiger, vor dem Kauf eine Probefahrt durchzuführen – und zwar am besten im Beisein eines Fachmanns. Der Verkäufer hat jedoch keine gesetzliche Verpflichtung, dem Käufer eine Probefahrt zu gestatten. Sollte er diese sogar verweigern, sollten Kaufinteressenten besser kein Risiko eingehen und bewusst von einem Erwerb absehen. Befindet sich ein Gebrauchtfahrzeug in einem guten Zustand, so hat der Eigentümer keinen Grund, eine Probefahrt zu untersagen. Zu empfehlen wäre sogar, die Probefahrt um einen Besuch in einer Kfz-Werkstatt oder alternativ bei einer Prüfstelle, wie zum Beispiel dem TÜV, zu erweitern. Prüfstellen sowie die meisten Werkstätten bieten entsprechende Gebrauchtwagenchecks an. Gegen eine vergleichsweise geringe Gebühr wird das Fahrzeug genau unter die Lupe genommen. Sollten Mängel bestehen, werden diese mit hoher Wahrscheinlichkeit sichtbar. Der Kaufinteressent erfährt dann auch, wie viel Geld für eine fachgerechte Beseitigung der Mängel ungefähr ausgegeben werden muss. Auch hier verhält es sich so, dass Verkäufer den Besuch einer Werkstatt untersagen können. Ist dies der Fall, sollten sich Interessenten gut überlegen, ob sie tatsächlich kaufen möchten. Die Kosten des Checks hat logischerweise der Kaufinteressent zu tragen. Allerdings ist dieses Geld gut investiert, denn im Vergleich zu den womöglich drohenden Reparaturkosten sind die Gebühren für den Fahrzeugcheck eher gering.

Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf

Erfolgt ein Gebrauchtwagenkauf beim Autohändler, so muss dieser eine Gewährleistung anbieten, d.h. für Sachmängel, die bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs bestanden haben, übernimmt dieser eine Haftung. Aufgrund geltenden EU-Rechts unterliegen auch private Verkäufer dieser Haftung – sofern sie diese nicht explizit ausschließen. Diese Verfahrensweise ist jedoch üblich: Die meisten privaten Autoverkäufer schließen die Gewährleistungspflicht bewusst aus. Allerdings ist es hierbei nicht ungewöhnlich, dass der Kaufvertrag frei bzw. eigenständig formuliert wird. Prinzipiell ist hiergegen nichts einzuwenden, da in diesem Bereich Vertragsfreiheit besteht. D.h. es ist zulässig, den Vertrag eigenständig zu formulieren. Dennoch ist hiervon abzuraten, da sich leicht Fehler einschleichen können. Weder Käufer noch Verkäufer sollten dieses Risiko eingehen. Im eigenen Interesse ist es sinnvoll, einen fehlerfreien und somit rechtssicheren Vertrag über den Kauf des Gebrauchtfahrzeugs zu schließen. Zu diesem Zweck bietet es sich an, auf Vertragsvorlagen zurückzugreifen. Viele Personen nutzen diese Möglichkeit und sehen sich online nach kostenlosen Vorlagen oder Vertragsmustern um. Doch auch diese Vorgehensweise gilt als riskant, da einige der im Web kursierenden Vorlagen längst veraltet sind oder nicht von Rechtsexperten verfasst wurden. Dementsprechend sollten Käufer und Verkäufer vorsichtig sein. Besser ist es, auf einen Kfz Kaufvertrag, der vom Experten stammt und dem gegenwärtigen Rechtsstand entspricht, zurückzugreifen. Zwar können solche Vorlagen eine kleine Gebühr kosten, doch schlussendlich ist auch dieses Geld sinnvoll investiert.

Der Kfz Vertrag sollte unbedingt schriftlich abgeschlossen werden, damit im Nachhinein keine rechtlichen Probleme entstehen können. Ein mündlich geschlossener Kaufvertrag ist zwar gültig, jedoch vor Gericht schwer anfechtbar. Daher sollten zumindest Zeugen anwesend sein, sollte dieser mündlich bestätigt werden. Zubehör, welches beim Autokauf mitveräußert wird, wie beispielsweise das Radio oder ein Navi, sollten im Vertrag aufgeführt sein. Beide Parteien müssen das Vertragsformular vollständig ausfüllen, wobei folgenden Angaben von besonderer Wichtigkeit sind: Adressen der Vertragsparteien mit Personalausweis- und Telefonnummern, Fahrzeug-Identifikationsnummer (auch Fahrgestellnummer genannt), Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), Kaufpreis und Unterschriften.