D-Schild

Innerhalb der EU sowie für Fahrten in die Schweiz benötigen in Deutschland zugelassene Fahrzeuge mit einem EU-Kfz-Kennzeichen kein separates D-Schild. Dies wird durch das Nationalitätszeichen am linken Rand des Euro-Kennzeichens ersetzt.

d-schildInnerhalb der EU sowie für Fahrten in die Schweiz benötigen in Deutschland zugelassene Fahrzeuge mit einem EU-Kfz-Kennzeichen kein separates D-Schild.Dies wird durch das Nationalitätszeichen am linken Rand des Euro-Kennzeichens ersetzt.

Bei Reisen außerhalb der EU ist das D-Schild (Format 11,5 x 17,5 cm) jedoch weiterhin Pflicht.

Fahrzeuge, die in Deutschland unterwegs sind und in einem anderen Staat zugelassen sind, müssen das Unterscheidungszeichen des Zulassungsstaates (Nationalitätszeichen) führen. Dies gilt wiederum nicht für Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) zugelassen sind und am linken Rand des Kennzeichens das Unterscheidungszeichen des Zulassungsstaates (Nationalitätszeichen) führen, § 21 FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung).

Das Nationalitätskennzeichen ist Bestandteil des Kfz-Kennzeichens. Es stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, wer ohne oder mit einem falschen Nationalitätszeichen unterwegs ist und wird mit einem Bußgeld belegt.
Nach § 22 StVG (Straßenverkehrsgesetz) stellt es einen Kennzeichenmissbrauch dar, wer ein Kennzeichen mit einem unrichtigen Nationalitätskennzeichen versieht.


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