Bagatellgrenze für die Einholung eines Gutachtens

Verkehrsrecht Saarland: Urteil des AG Völklingen vom 24.01.2014 – AZ: 16 C 241/13 (11)
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Das Amtsgericht Völklingen hat in dem genannten Urteil mit Bezug auf die BGH-Rechtsprechung entschieden, dass der Haftpflichtversicherer die Kosten für ein Gutachten übernehmen muss, auch wenn der von dem Versicherer anerkannte und regulierte Schaden bei lediglich rund 650,00 € gelegen hatte.

Zum einen läge der von dem Sachverständigen kalkulierte Schaden in Höhe von 884,26 € netto über der Grenze, die von der Rechtsprechung bei rund 700,00 € angesetzt werde. Entgegen der Ansicht der Beklagten komme es hierbei auch nicht darauf an, dass sich nach der Behauptung der Beklagten die unfallbedingten Reparaturkosten nur auf 648,59 € belaufen hätten.

Zum anderen sei hier aber auch aufgrund des Unfallhergangs das Risiko einer Schadenserweiterung gegeben gewesen.

Das Gericht führt insoweit aus:
„Die Beklagte kann sich gerade nicht mit Erfolg darauf berufen, dass vorliegend aufgrund des Schadenhergangs und insbesondere des Schadensbildes für jeden Laien ohne weiteres erkennbar gewesen sei, dass tiefgreifendere bzw. verdeckte Schäden durch den Unfall nicht verursacht worden sein können.

Es ist gerichtsbekannt, dass es insbesondere die moderne Fahrzeugtechnik mit sich bringt, dass der Umfang des Schadens für einen technischen Laien immer schwerer abschätzbar wird und dass teilweise auch bei äußerlich nur geringfügig erscheinenden Schadensbildern teilweise tiefergehende Schäden entstanden sind, die für einen Laien nicht abschätzbar sind. Damit war für den Geschädigten ohne Sachverständigengutachten nicht erkennbar, ob ein Schaden im Bagatellbereich vorlag.“

Auch aus diesem Grund habe der Geschädigte ein Sachverständigengutachten einholen dürfen.

Das Urteil im Volltext: Urteil AG Völklingen vom 24.01.2014

Das Urteil ist rechtskräftig.

Vergleich zu dieser Problematik auch unseren Beitrag vom 05.04.2013

Bagatellgrenze für die Einholung eines Gutachtens – Urteil des AG Saarbrücken vom 29.06.2012 – AZ: 42 C 81/12 (10)

Über den Autor:
Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis.
Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeld, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.

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