Autokauf im Internet – was Sie beachten müssen und worauf es ankommt

Das alte Auto will nicht mehr – ein anderes muss her. Aber wo ein günstiges finden? Einen beliebten Weg bietet das Internet. Private Anbieter, Autohäuser und vor allem die großen Portale wie Autoscout24.de oder mobile.de bieten eine riesige Auswahl an verschiedensten Fahrzeugen.

Bequem vom PC aus kann in einem weltweiten Automarkt nach dem eigenen Wunschauto gesucht werden. Auf einfache Weise kann man sich einen guten Marktüberblick verschaffen und die Angebote schnell miteinander vergleichen.

Immer mehr Kaufinteressenten nutzen deshalb diese Vorteile des Internets. So nützlich und hilfreich das Internet ist, ist es auf der anderen Seite auch ein Eldorado für Gauner, Betrüger und inzwischen auch für Räuber und Erpresser. Aus diesem Grunde ist gerade beim Kauf im Internet besondere Vor- und Umsicht geboten. Grundsätzlich kann man sagen, dass ein Internet-Kauf über ein Autohaus mehr Sicherheit bietet, als der Kauf bei einem Privatanbieter. Anders als beim Privatkauf kann der Händler beispielsweise die Sachmängelhaftung für etwaige Mängel am Fahrzeug (mindestens 1 Jahr bei einem gebrauchten Fahrzeug) nicht ausschließen. Hinzu kommt, dass man sich bei der Besichtigung des Fahrzeuges vor Ort einen Eindruck vom Geschäftsbetrieb des Händlers machen und dadurch wichtige Aufschlüsse über die Seriosität des Verkäufers gewinnen kann.

Ein Kaufvertrag sollte immer schriftlicher abgeschlossen werden. Dabei sollten die Personenangaben mit den Angaben im Ausweis der Vertragsparteien abgeglichen werden. Käufer wie Verkäufer sollten sich daher immer den Personalausweis oder Reisepass der anderen Vertragspartei zeigen lassen und die Daten in dem Kaufvertrag mit aufnehmen. Ist der Verkäufer des Fahrzeuges nicht mit dem in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Halter identisch, sollte sich der Käufer auf jeden Fall eine Vollmacht des Halters aushändigen lassen. Zusagen des Verkäufers wie Unfallfreiheit oder Laufleistung des Fahrzeugs sollten im Kaufvertrag festgehalten sein. Eine Vereinbarung über Extras, Zubehörteile oder sonstige Besonderheiten sollte im Kaufvertrag im Einzelnen aufgeführt werden. Käufer und Verkäufer sollten sich jeweils ein Exemplar des unterschriebenen Kaufvertrages aushändigen lassen. Für den Fall eines späteren Rechtsstreites sollte der gesamten Schriftverkehr sowie das online-Angebot aufbewahrt werden. Immer wieder einmal wird zum Streitpunkt, welche Werkstatt bei einem etwaig auftretenden Mangelschaden angefahren werden kann. Häufig finden sich in den AGB der Händler Regelungen, wonach, bei einem Mangel das Fahrzeug in die Werkstatt des Verkäufers gebracht werden muss, was sehr viel Zeit und Geld kosten kann, wenn der Verkäufer zig Kilometer vom Wohnsitz des Käufers entfernt wohnt. Uns liegen keine Zahlen vor, ob beim Kauf im Ausland die Gefahr einem Betrüger aufzusitzen höher ist als im Inland. Im Falle eins Rechtsstreites ist die Rechtsverfolgung über die Landesgrenzen hinaus jedenfalls deutlich schwieriger.

Vorsicht ist geboten, wenn bei einem Angebot nur eine Handynummer ohne weitere Adressanschrift angegeben ist. Dies gilt auch bei vermeintlichen Schnäppchen.

Nahezu immer erweist es sich als ein folgenschwerer Fehler, auf ein vermeintliches Schnäppchen eine Anzahlung zu leisten. Erfahrungsgemäß ist die geleistete Vorkasse weg und das Fahrzeug wird man nie zu Gesicht bekommen.

Vor dem Kauf eines Autos auf jedenfalls immer die Fahrzeugpapiere vorlegen lassen und diese genau prüfen (lassen). Vermehrt werden im Internet nämlich Autos angeboten, die gestohlen und mit gefälschten Papieren ausgestattet sind. Wer solch ein Fahrzeug kauft, wird spätestens bei der Anmeldung des neuen Autos eine böse Überraschung erleben, nämlich dann, wenn die Zulassungsstelle das Fahrzeug beschlagnahmt, um es dem rechtmäßigen Eigentümer wieder zuzuführen.

Damit ist nicht nur das Auto weg sondern auch der bezahlte Kaufpreis. Vor dem endgültigen Kaufabschluss ist dringend zu empfehlen, mit dem Fahrzeug eine Probefahrt zu machen und das Fahrzeug bei einem Prüfdienst (ADAC, Dekra) auf etwaige Schwachstellen hin überprüfen zu lassen. Bei dieser Gelegenheit können auch die Fahrzeugpapiere von den Sachverständigen geprüft werden. Wichtig ist, dass sich der Verkäufer vor einer Probefahrt oder bei Übergabe des Fahrzeuges unbedingt davon überzeugt, dass derjenige, der mit dem Fahrzeug fährt, den Führerschein besitzt. Wer jemandem ohne Führerschein sein Fahrzeug überlässt.

Macht sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Vorsicht ist geboten, den Käufer die Probefahrt alleine machen zu lassen. Genügend Fälle sind bekannt, wo der „Käufer“ von der Probefahrt nicht mehr zurück kehrte. Sollte der Kaufinteressent sein mitgebrachtes Fahrzeug als Pfand zur Verfügung stellen, ist dringend zu empfehlen, sich die Fahrzeugpapiere des Pfand-Fahrzeuges vorlegen zu lassen, um sicher zu stellen, dass das mitgebrachte Fahrzeug auch tatsächlich dem Kaufinteressenten gehört und nicht möglicherweise einer Mietwagenfirma. Ein Fahrzeug sollte nicht angemeldet verkauft werden.

Vor der Übergabe sollte das verkaufte Fahrzeug vorübergehend stillgelegt werden. Damit geht man allen etwaigen Schwierigkeiten aus dem Wege, wenn der Käufer das noch angemeldete Fahrzeug mitnimmt aber entgegen seiner Zusicherung doch nicht (sofort) auf sich ummeldet. Wenn mit dem nicht abgemeldeten Fahrzeug Verkehrsverstöße begangen werden oder gar Straftaten, hat man erhebliche Erklärungsaufwand gegenüber den Behörden. Die Überführung eines abgemeldeten Fahrzeuges kann durch ein Kurzzeitkennzeichen erfolgen, das bei der Zulassungsstelle erworben werden kann und für 5 Tage Gültigkeit hat. Sollte der Käufer das Fahrzeug angemeldet übernehmen, tritt er mit dem Kauf des Fahrzeuges in die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag mit der Haftpflichtversicherung des Verkäufers ein. Verursacht der Käufer vor Umschreibung des Fahrzeuges einen Unfall, so haftet zwar die bestehende Haftpflichtversicherung des Verkäufers. Der Schadensfreiheitsrabatt des Verkäufers wird hierdurch jedoch nicht berührt.

Zum Nachweis, wann das Fahrzeug an den Käufer übergeben wurde, kann deshalb die Angabe der Uhrzeit von großer Bedeutung sein. Die Angabe des Datums und der Uhrzeit der Übergabe sollte deshalb unbedingt im Kaufvertrag vermerkt werden. Informieren Sie auf jeden Fall unverzüglich die Zulassungsstelle und ihre Versicherung vom Verkauf des Fahrzeuges. Mit Zugang der Mitteilung endet für den Verkäufer die Kraftfahrzeugsteuerpflicht. Der Kaufpreis sollte möglichst bar bei Übergabe des Fahrzeuges bezahlt werden. Andere Zahlungsweisen können Probleme bringen. Vor Falschgeld kann man sich schützen, indem der Verkäufer zusammen mit dem Käufer zu seiner Bank geht und das Geld direkt auf sein Konto einzahlen lässt. In jedem Fall die Fahrzeugpapiere erst bei vollständiger Kaufpreiszahlung übergeben.

Die Prüfung des Fahrzeuges sowie die gesamte Abwicklung des Kaufvertrages sollten auf sicherem Gebiet erfolgen, am Besten auf belebten Plätzen wie zum Beispiel der Parkplatz eines Großmarktes. Dies gilt insbesondere bei Bargeldgeschäften. Vermehrt sind Fälle zur Anzeige gekommen, wo sich Käufer und Verkäufer zur weiteren Abwicklung des Kaufes an einem vom Verkäufer vorgeschlagenen Ort trafen. Zu dem Ort sollte der Käufer das Bargeld mitbringen, um im Falle eines Kaufabschlusses nicht noch einmal zur Übergabe des Fahrzeuges und des Geldes Anreisen zu müssen. Tatsächlich bekam der Käufer jedoch kein Fahrzeug zu Gesicht sondern eine Waffe vorgehalten mit der ihm das Bargeld abgepresst wurde


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