Aufbauseminar

Aufbauseminar

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Aufbauseminar soll Fahrerlaubnisinhabern, die durch Verkehrszuwiderhandlungen aufgefallen sind, Gelegenheit geben, ihre Einstellung im Straßenverkehr zu überdenken und dadurch einer sonst drohenden Entziehung der Fahrerlaubnis vorzubeugen (§§ 4 Abs. 3 StVG iVm § 42 ff FeV).,

Das Gesetz kennt das Aufbauseminar (§ 42 FeV) und das besondere Aufbauseminar (§ 43 FeV) in folgenden Fällen:

1.) Fahrerlaubnis auf Probe: Hat der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe einen schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße begangen, ordnet die Behörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar an. Die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre.

2.) Eintragungen im Verkehrszentralregister (VZR): Bei einem Eintrag von 8 bis 13 Punkten weist die Behörde auf die Möglichkeit einer freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar hin.
Die Teilnahme führt zu einem Punkterabatt. Die Teilnahme ist jedoch nur einmal innerhalb von 5 Jahren möglich.
Bei einem Eintrag von bis zu 8 Punkten führt die Teilnahme zu einem Punkterabatt von 4 Punkten.
Bei einem Eintrag von 9 bis 13 Punkten beträgt der Rabatt noch 2 Punkte.
Bei einem Eintrag von 14 bis 17 Punkten ordnet die Behörde die Teilnahme zwingend an.
Ein Punkterabatt wird hierbei nicht gewährt. Allerdings teilt die Behörde mit der Anordnung zugleich mit, dass neben der verpflichtenden Teilnahme an dem Aufbauseminar zugleich auch die freiwillige Teilnahme an einer verkehrs-psychologischen Beratung möglich ist.

Nimmt der Betroffene an einer solchen Beratung teil, wird ihm ein Rabatt von 2 Punkten gewährt. Die Teinahme an einem besonderen Aufbauseminar wird dann angeordnet, wenn sich unter den Verkehrsverstößen mindestens eine Zuwiderhandlung wegen einer Tat im Zusammenhang mit Alkohol bzw. anderer berauschender Mittel befindet.

Nimmt man an einem angeordneten Aufbauseminar nicht innerhalb der vorgegebenen Frist teil, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Auskunft über anerkannte Kurse erhalten Sie bei Fahrschulen, beim TÜV und bei der Dekra.

Stand 2013

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