Zum 01.05.2014 nahm das Fahreignungsregister seine Arbeit auf und ersetzt das bisherige Verkehrszentralregister. War im Verkehrszentralregistererst bei 18 Punkten Schluss und der Betroffenen musste seine Fahrerlaubnis abgeben, ist im Fahreignungsregister bereits bei 8 Punkten Schluss und die Fahrerlaubnis weg.
Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, wie die „alten“ Punkte im neuen Fahreignungsregister nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem umgerechnet werden, wobei Eintragungen im alten Register (vor 01.05.2014) gelöscht wurden, wenn es sich um Delikte handelt, die nach neuem Recht nicht gespeichert würden.
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Auskunft über Eintragungen im Fahreignungsregister und über die Punktezahl erhält der Betroffene auf schriftlichen Antrag bei der Kraftfahrt-Bundesanstalt in Flensburg.
Kraftfahrt-Bundesanstalt
-Verkehrszentralregister-
24932 Flensburg
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