Jugendsünde kann Führerscheinerwerb erschweren

geschwindigkeit_mAggressives Verhalten unter Alkoholeinfluss kann beim Antrag auf Erwerb einer Fahrerlaubnis negative Folgen nach sich ziehen,

In Rottweil wurden in der Nacht zum Donnerstag, den 08.07.2010, fünf Jugendliche im Alter zwischen 14 und 16 Jahren beobachtet, wie sie mehrere Plastikmüllsäcke aufrissen und den Inhalt auf die Straße verteilten. Die Polizei konnte die Jugendlichen stellen, die unter der Aufsicht der Polizei die Sauerei wegräumen mussten. Bei den beiden 16-jährigen war Alkohol im Spiel.

Obwohl kein weiterer Schaden angerichtet wurde, dürfte der „Streich“ den beiden 16-Jähigen einige schlaflose Nächte bescheren. Sie wurden der Führerscheinstelle gemeldet, weil sie unter Alkoholeinfluss ein aggressives Verhalten gezeigt haben.

Dies kann beim Antrag auf Erwerb einer Fahrerlaubnis ein Nachspiel haben. Nach der Fahrerlaubnisverordnung (§ 11 FeV) kann nämlich die Fahrerlaubnisbehörde die Vorlage einer MPU anordnen, ehe sie über die Erteilung einer Fahrerlaubnis entscheidet, wenn Tatsachen bekannt werden, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers aufkommen lässt.

Solche Bedenken werden regelmäßig dann angenommen, wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential im Zusammenhang mit Alkohol vorliegen.


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