Sie benutzten den Sicherheitsgurt oder den Helm nicht oder nicht vorschriftsmässig? Sie haben Kinder ohne vorschriftsmäßiger Sicherung im Kfz mitgenommen? Mit folgenden Sanktionen haben Sie zu rechnen.
Bußgeld Sicherheitsgurt / Sturzhelm / Kindersicherung
TBNR | Verstoß | Betrag in € | Pkt | FV in Monaten | FaP |
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121172 | Sicherheitsgurt nicht angelegt | 30 | B | ||
Kind im Kfz mitgenommen ohne vorschriftsmäßiger Sicherung | 30 | B | |||
...bei mehreren Kindern | 35 | B | |||
... Kind ohne jede Sichererung mitgenommen | 60 | 1 P | B | ||
......bei mehreren Kindern | 70 | 1 P | B | ||
Kind auf dem Beifahrersitz mit einer nach hinten gerichteten Rückhalterichtung ("Babysafe") mitgenommen, ohne den Airbag des Beifahrersitzes zu deaktivieren. | 25 | B | |||
Fehlender Warnhinweis auf Beifahrerairbag für nach hinten gerichtete Rückhalteinrichtung ("Babysafe") | 5 | B | |||
121175 | ohne geeigneten Sturzhelm Motorrad gefahren | 15 | B | ||
121612 | Kind ohne Sturzhelm auf Motorrad mitgenommen | 60 | 1 P | B | |
121618 | ...mehrere Kinder ohne Sturzhelm mitgenommen | 70 | 1 P | B | |
Legende | |
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€*: Die im Bußgeldkatalog bestimmten Euro-Beträge sind Regelsätze. Sie gehen von gewöhnlichen Tatumständen und in Abschnitt I des Bußgeldkatalogs von fahrlässiger Begehung aus (§ 1 BKatV). Befinden sich im Fahrerlaubnisregister bereits Eintragungen, kann dies zu einer Erhöhung des Bußgeldes führen. Wird ein Tatbestand des Abschnitts I des Bußgeldkatalogs vorsätzlich verwirklicht, für den ein Regelsatz von mehr als 55 Euro vorgesehen ist, so ist der dort genannte Regelsatz zu verdoppeln (§ 3 Abs. 4 BKatV). Unter Umständen kann sogar ein Fahrverbot hinzukommen. Zum Bußgeld kommen noch Verwaltungsgebühren hinzu. | |
Pkt.: Punkte, die im Fahreignungsregister eingetragen werden | |
FV: Fahrverbot (in Monaten) | |
**) Fahrverbot, wenn bereits eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begangen wurde und innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begangen wird. (§ 4 Absatz 2 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) oder beim 3. Eintrag eines Geschwindigkeitsverstoßes | |
FaP: Fahrerlaubnis auf Probe (A = schwerwiegender Verstoß; B = weniger schwerwiegender Verstoß). Mit folgenden Konsequenzen ist zu rechnen: | |
Eintragung von | Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde |
einem A-Delikt oder zwei B-Delikte | Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar und Probezeitverlängerung um 2 Jahre. |
ein weiteres A-Delikt oder zwei weitere B-Delikte | Verwarnung und Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen |
noch ein weiteres A-Delikt oder noch zwei weitere B-Delikte | Entziehung der Fahrerlaubnis |
TBNR: Tatbestandsnummer (Bußgeldkatalognummer) | |
Stand: 28.04.2020 |