Wissenswertes zur Kfz-Steuer | Strengere CO2-Werte ab 2014

Wer sich einen älteren Gebrauchtwagen oder ein günstiges Winterauto zulegen möchte, greift gerne auch mal zu einem hubraumstarken Fahrzeug. Gerade ältere Wagen mit großvolumigen Motoren, gehobener Ausstattung und attraktivem Preis sind verlockend. ,

Doch wer hier zugreift, kann schnell eine teure Überraschung erleben, wenn ihm der Steuerbescheid ins Haus flattert. Der clevere Gebrauchtwagenkäufer informiert sich vorab über die zu erwartende Steuer, indem er die Fahrzeugdaten aus dem Kfz-Schein in einen speziellen Steuerrechner eingibt. 

Seit der Novelle der Kraftfahrzeugsteuer 2009 spielt auch die Umweltfreundlichkeit des Wagens eine nicht zu unterschätzende Rolle. Seit 1. Juli 2009 wird der Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) im Abgas bei der Bemessung der Steuer berücksichtigt. Dafür gelten bestimmte Werte. Einer davon ist der so genannte Sockelwert für den CO2-Freibetrag. Ab 2014 ändert sich dieser Parameter auch zugunsten einer noch besseren Umweltverträglichkeit des Autos. Bei der „alten Steuer“ wurde zwischen Benzin- und Dieselmotor unterschieden und der Hubraum zu Grunde gelegt.  Heute wird die Abgabe an den Fiskus aus der Steuer für den Hubraum zuzüglich der Steuer für die CO2-Emissionen zusammengesetzt. So wird bei einem Benzinmotor pro angefangene 100 Kubikzentimeter ein Betrag von 2 Euro veranschlagt, für einen Dieselmotor 9,50 Euro. Der CO2-Ausstoß ist unabhängig von der Art des Motors. Hier gelten die Sockelwerte. Autos, die vor 2012 erstmals zugelassen wurden, haben einen Sockelwert von 120 Gramm CO2 pro Kilometer. Jedes Gramm, das darüber liegt, wird mit je 2 Euro berechnet. Ab Erstzulassungsjahr 2012 gilt schon ein Sockelwert von 110 Gramm pro Kilometer. Ab 2014 wird dieser Wert bei Erstzulassungen erneut gesenkt, er beträgt dann nur noch 95 Gramm pro Kilometer. Der Gesetzgeber möchte die Autokäufer mit der Absenkung dieser Werte dazu bringen, verstärkt in umweltfreundlichere, neue Fahrzeuge zu investieren.

 Wer also vor dem Gebrauchtwagenkauf in den Kfz-Schein („Zulassungsbescheinigung“) schaut und die Daten in den Steuerrechner eingibt, kann unter Umständen viel Geld sparen. Doch wo findet man die Angaben? Das Datum der Erstzulassung des Autos steht im Kfz-Schein unter dem Feld „B“. Unter „V.7“ findet man die exakten Angaben zum CO2-Ausstoß in Gramm je Kilometer. Ob ein Diesel- oder ein Benzinmotor verbaut ist, steht unter „P.3“, während die Angabe des Hubraums in Kubikzentimeter unter „P.1“ zu finden ist.