Wechselkennzeichen kann kommen

Pressemeldung des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (16.12.2011): Der Bundesrat hat dem Verordnungsentwurf zur Einführung des Wechselkennzeichens zugestimmt.
Damit ist eine weitere Hürde zur Einführung eines Wechselkennzeichens überwunden.
Mit dem Wechselkennzeichen können mit einem Kennzeichen mehrere Fahrzeuge einer Klasse genutzt werden. ,

Pressemeldung des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (16.12.2011):

Der Bundesrat hat dem Verordnungsentwurf zur Einführung des Wechselkennzeichens zugestimmt.
Damit ist eine weitere Hürde zur Einführung eines Wechselkennzeichens überwunden.
Mit dem Wechselkennzeichen können mit einem Kennzeichen mehrere Fahrzeuge einer Klasse genutzt werden.
Geführt werden darf aber jeweils nur das Fahrzeug, das das Wechselkennzeichen trägt.
Gleichzeitige Nutzung aller dem Wechselkennzeichen zugeordneten Fahrzeuge ist damit nicht möglich.
Das Wechselkennzeichen gilt nur für Fahrzeuge derselben Klasse wie z.B.  Pkw, Oldtimer und Wohnmobil der Klasse B.
Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen: Einem Teil,  der am Fahrzeug verbleibt, und einem aufsteckbaren Zusatzteil,
das ein Fahrzeug für die Benutzung auf der Straße gültig macht.
Weitere Voraussetzung für das Wechselkennzeichen ist, dass beide Fahrzeuge die gleiche Kennzeichengröße haben


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