Wechselkennzeichen in Deutschland

Autobesitzer in Deutschland können seit Juli 2012 das neue Wechselkennzeichen beantragen. ,

Das Kennzeichen ermöglicht es, dass zwei Fahrzeuge aus der gleichen EU-Fahrzeugklasse wechselweise nur mit einem Nummernschild gefahren werden dürfen. So können zum Beispiel zwei Motorräder, zwei Oldtimer oder zwei PKWs geführt werden.

Sogar die Kombination von Wohnmobil und PKW ist problemlos möglich. Zugeteilt wird das Kennzeichen dann für beide Fahrzeuge. Es darf aber immer nur an einem der beiden Fahrzeuge angebracht werden. Bislang konnten Autofahrer nur beide Autos getrennt voneinander anmelden oder für ein Fahrzeug ein Saisonkennzeichen für einen begrenzten Zeitraum beantragen.

Insgesamt besteht das Wechselkennzeichen aus sechs Teilen. Es gibt für jedes Fahrzeug zwei kleinere Zusatzschilder, die hinten und vorne fest montiert werden müssen. Das Hauptkennzeichen kann dabei nach Bedarf gewechselt werden. Wichtig ist allerdings, dass das Kennzeichen nur für zwei Fahrzeuge aus der gleichen Fahrzeugklasse genutzt werden darf. Zudem müssen Kennzeichen mit gleicher Abmessung verwendet werden. Die beliebtesten Wechselkombinationen können so zum Beispiel Pkw-Oldtimer, Pkw-Pkw, Motorrad-Motorrad oder Wohnmobil-Pkw sein. Wechselkennzeichen dürfen nicht in Verbindung von Roten-Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Saisonkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen oder Behördenkennzeichen zugeteilt werden.

Die häufigsten Fragen zum Kennzeichen

1. Wer darf das Wechselkennzeichen einsetzen?
Das Kennzeichen dürfen Autofahrer nutzen, die zwei Autos besitzen, aber nur eines in Betrieb nehmen. Keine Alternative ist das Wechselkennzeichen demnach für Familien und Partner, die gleichzeitig einen Erst- und Zweitwagen nutzen.

2. Welche Vorteile bietet das Wechselkennzeichen?
Im Vergleich zum Saisonkennzeichen bleiben mit einem Wechselkennzeichen beide Autos über das ganze Jahr angemeldet. Dadurch können sie abwechselnd genutzt werden. Ob auch finanzielle Vorteile bestehen, hängt von der jeweiligen Versicherung ab.

3. Wie viele und welche Fahrzeuge können zusammen angemeldet werden?
Auf ein Wechselkennzeichen können immer nur zwei Fahrzeuge angemeldet werden. Zudem müssen sie der gleichen Fahrzeugklasse angehören. Die Kombination von PKW und Motorrad ist somit nicht möglich.

4. Wie sieht das Wechselkennzeichen genau aus?
Dieses Kennzeichen besteht aus einem sogenannten Hauptkennzeichen, welches zwischen den Fahrzeugen gewechselt werden kann. Dann gibt es noch ein kleines Zusatzschild, das fest montiert werden muss. Somit besteht es insgesamt aus sechs Teilen.

5. Wie dürfen Fahrzeuge mit dem Kennzeichen betrieben werden?
Betrieben werden darf nur immer das Fahrzeug, welches das vollständige Wechselkennzeichen trägt. Das zweite Fahrzeug muss in dieser Zeit auf einem privaten Gelände abgestellt werden.

6. Drohen bei Verstößen Bußgelder?
Wer mit seinem Fahrzeug ohne vollständiges Wechselkennzeichen-Set unterwegs ist, der muss mit einem Bußgeld von 50 Euro und einem Punkt rechnen. Wer das Fahrzeug auf öffentlichen Grund parkt, ohne das vollständige Kennzeichen, der muss ebenfalls mit einem Punkt und 40 Euro Strafe rechnen.

7. Was muss bezüglich der Versicherung beachtet werden?
Jedes Fahrzeug muss bei der Zulassung eine eigene elektronische Versicherungsbestätigung vorweisen. Zudem muss diese Bestätigung vom Versicherer ausdrücklich für das Wechselkennzeichen ausgestellt worden sein.

8. Wie hoch fallen die Versicherungsbeträge für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen aus?
Inwieweit sich die Preispolitik der Versicherungsgesellschaften in diesem Bereich verändern wird, kann aktuell noch nicht gesagt werden. Es wird aber davon ausgegangen, dass die Wirtschaft mit besonderen Rabatten neue Kunden werben wird. Wichtig ist in diesem Bereich, dass Fahrzeughalter unbedingt die einzelnen Versicherungsanbieter miteinander vergleichen und dabei prüfen, ob diese wirklich günstiger sind als andere Rabatte, beispielsweise für ein Saisonkennzeichen oder für einen Zweitwagen.


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