Was bei einem Verkehrsunfall zu tun ist

Auf der Straße kann es schneller krachen, als man denkt. Bei vielen Unfällen im Straßenverkehr kommt man zum Glück nur mit einem Schrecken und mehr oder minder großem Blechschaden davon. Doch auch „bloße“ Sachschäden am Wagen können die Beteiligten teuer zu stehen kommen. Für sie heißt es, Ruhe bewahren und alles nach dem Unfall dokumentieren. ,

Bei einem Autounfall ohne Personenschaden gibt es keine Meldepflicht bei der Polizei. Versicherungen verlangen bei Bagatellunfällen für die Schadensregulierung keine polizeiliche Unfallaufnahme. Falls der Unfallhergang strittig oder unklar sein sollte oder etwa Verdacht auf mangelnde Fahrtüchtigkeit beim Unfallgegner besteht, dann sollte die Polizei jedoch eingeschaltet werden. Auch wenn die Polizei nicht gerufen werden muss, am Unfallort haben beide Unfallparteien solange zu bleiben, bis zumindest alle notwendigen Daten und Personalien ausgetauscht worden sind. „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ wird schon bei einem Zusammenstoß mit nur kleinem Schaden als Unfallflucht eingestuft! Dabei ist es unerheblich, wer Schuld am Unfall hat. Neben strafrechtlichen Sanktionen warten auf Unfallflüchtige Rückzahlungsansprüche der Versicherung.

Beweise für die Schadensregulierung sichern

  • Nach Absicherung der Unfallstelle geht es erst einmal darum, alle Unfallspuren zu vermessen und festzuhalten. Hierzu sollte man mit wasserfester Kreide den Standort der Fahrzeuge, mögliche Brems- und Schleuderspuren und die Lage von Fahrzeugteilen auf der Straße markieren und anschließend von verschiedenen Standpunkten fotografieren. Auch das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs sollte abgelichtet werden. Jedes Detail ist wichtig, damit Versicherungen und eventuell Staatsanwaltschaft den Fall später auf dem Schreibtisch genau beurteilen können.
  • Für die Unfallaufnahme verwenden die Unfallparteien am besten den Europäischen Unfallbericht. Dieses Protokoll erhält man bei der eigenen Versicherungsgesellschaft (z. B. hier zum Download als pfd-Datei). Es reicht der Versicherung in der Regel zur Sachverhaltsfeststellung aus. Auf dem Protokoll sollten alle erforderlichen Angaben des Unfallgegners (Name, Anschrift, Versicherungsnummer, Kennzeichen, Automarke und -typ) wie auch Name und Anschrift von (möglichen) Unfallzeugen notiert werden. Die Daten sollten mithilfe von Ausweispapieren und Versicherungsschein abgeglichen werden.
  • Die Unterschrift unter dem Protokoll wird nicht als Schuldanerkenntnis betrachtet und hat keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz. Solange die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist, sind die Unfallparteien weder zu einem Schuldanerkenntnis noch zur Zahlung eines Bußgeldes verpflichtet. Bei Verkehrsunfällen gilt „Unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen ist“ und deshalb haben alle Beteiligten, selbst diejenigen, die auf dem ersten Blick die Unfallverursacher sind, einen Anspruch auf Rechtsbeistand.
  • Nach Bestandsaufnahme der entstandenen Schäden sollte die Versicherung umgehenden informiert werden. Das ist wichtig, egal, ob man selbst der Unfallverursacher ist oder nicht. Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist zusätzlich zu benachrichtigen, solange vermutet wird, dass die andere Unfallpartei den Schaden herbeigeführt hat. Die Unfallbeteiligten können es sich auch einfach machen und den Unfall beim Zentralruf der Autoversicherer melden. Dort werden die relevanten Daten aufgenommen und anschließend an den zuständigen Versicherer weitergeleitet.
  • Sollte die Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers nicht identifiziert werden können, etwa weil keine Versicherung vorhanden ist oder Fahrerflucht begangen wurde, können die zurückgebliebenen Geschädigten die Verkehrsopferhilfe e. V. kontaktieren. Der Verein gewährleistet auch eine Mindestabdeckung, wenn der Unfallverursacher vermögenslos sein sollte. Was es außerdem bei Unfällen im Ausland zu beachten gibt, erfährt man in der Checkliste von CosmosDirekt.

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