Warntafeln-Pflicht in einigen EU-Staaten auch für Pkw

Alle Jahre wieder ruft der Süden in den Urlaub.Werr mit seinem Pkw in unsere europäischen Nachbarländer reist, sollte sich vor Reiseantritt mit den verkehrsrechtlichen Vorschriften der Reiseländer vertraut machen.

Dies gilt nicht nur für das Land, in das man reisen will, sondern auch für die Durchreiseländer. Was hier in Deutschland gilt, kann im europäischen Ausland schon ganz anders aussehen.,

warntafelSo ist beispielsweise in Italien und Spanien Pflicht, die Ladung durch Warntafeln kenntlich zu machen, wenn sie nach hinten überragt. Die Warntafel ist immer dann anzubringen, wenn die Ladung nach hinten über die im Fahrzeugschein eingetragenen Abmessungen hinausragt. Diese Vorschrift gilt auch für Pkw. Wer zum Beispiel sein Surfbrett auf dem Dachgepäckträger transportiert und das Surfbrett ragt über die hintere Stoßstange hinaus, muss dies durch eine Warntafel kennzeichnen. Gleiches gilt auch für die am Heck angebrachten Fahrradträger. In diesem Fall gilt die Kennzeichnungspflicht sogar dann, wenn der Fahrradträger unbeladen ist. In Italien muss die Warntafel 50 x 50 cm groß, rot/weiß schraffiert sowie reflektierend sein.

In Spanien sind sogar zwei Warntafeln Vorschrift, ebenfalls im Format 50 x 50 cm, rot/weiß schraffiert und reflektierend. Im Unterschied zu der italienischen Ausführung hat die Warntafel schwawarntafelnrz umrandet zu sein. Auch die Anordnung der beiden Warntafeln ist vorgeschrieben. So muss die Schraffur der linken und rechten Warntafel zusammen optisch ein „V“ ergeben.Wer gegen diese Vorschirften verstößt muss mit einem Bußgeld rechnen.


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