Versicherungskennzeichen – Mofa-Kennzeichen in black and white

Ende Februar endet das Versicherungsjahr für Mofas und Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Geschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h sowie maschinell angetriebene Krankenfahrstühle.

Damit verliert auch das bisherige grüne Kennzeichen seine Gültigkeit und ist durch das neue schwarz beschriftete Kennzeichen zu ersetzten. Das neue Kennzeichen erhält man bei seiner Versicherung. Aber auch hier lohnt sich ein Preisvergleich.

Mit dem Kennzeichen erhält man auch eine Versicherungsbescheinigung. Diese ist während der Fahrt mitzuführen.

Wer nicht rechtzeitig an das neue Kennzeichen denkt, verliert nicht nur seinen Versicherungsschutz sondern haftet u.U. im Falle eines Unfalls für den Schaden. In jedem Fall macht er sich strafbar wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) und kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden (§ 6 PflVG). Dies gilt auch, wenn man sein nicht versichertes Fahrzeug einem anderen zum Gebrauch überlässt.


 

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