Unfall | Schuldanerkenntnis

Bei Haftpflichtschäden (Verkehrsunfall) ist der Versicherungsnehmer nicht berechtigt, einen Anspruch anzuerkennen, ohne zuvor die Zustimmung der Versicherung einzuholen.

Eine schriftliche Erklärung, in der ein Unfallbeteiligter anerkennt, dem Unfallgegner den Unfallschaden zu ersetzen, stellt eine umfassende Regelung der Unfallfolgen dar. Mögliche eigene Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner werden dadurch ausgeschlossen. Eine solche Erklärung schließt nicht nur etwaige eigene Ansprüche aus, sondern stellt auch eine versicherungsvertragliche Obliegenheitsverletzung dar und kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Eine Erklärung, in der man sich nicht ausdrücklich zum Ersatz des Unfallschadens verpflichtet, sondern lediglich seine Schuld am Unfall einräumt, wird in der Rechtssprechung vielfach nur als Beweismittel -Beweiserleichterung für die Gegenseite- angesehen. Solch eine Erklärung berührt die Frage des Schadensersatzes nicht. Allerdings erschwert es dem Erklärenden seine Beweisführung in einem möglichen Gerichtsverfahren, den Unfall doch nicht verschuldet zu haben.

Am Unfallort sollte man deshalb mit Angaben zum Unfallhergang vorsichtig sein. Oft steht man noch unter dem Einfluss eines Unfallschocks. Mit kühlem Kopf betrachtet, sieht vieles ganz anders aus.

Machen Sie deshalb am Unfallort keine vorschnellen Angaben und unterschreiben Sie nie ein Schriftstück, ohne die rechtliche Tragweite des Inhalts des Schreibens vollständig verstanden zu haben.


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