Überholverbot für Lkws – gilt dies auch für Busse?

Gilt das Zeichen 277 (Überholverbot für Lkw) auch für Omnibusse?
Spontan ordnet man den Bus zu den Lkw, weshalb das Überholverbot auch für Busse gilt.,

Tatsächlich ist dies nicht richtig! Das Zeichen 277 verbietet laut amtlicher Definition Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibussen mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu überholen. Omnibusse fallen somit nicht unter diese Verbot und dürfen bei diesem Zeichen überholen. Für Omnibusse gilt das Überholverbotszeichen für Pkw.